Gut ins neue Jahr ging es für die Mitarbeiter des Diezer Bauhofs, denn die Aufräumarbeiten nach der Silvesternacht hielten sich in Grenzen. „Es war nicht mehr als in den Vorjahren auch“, so die Auskunft. Mit Blick auf die gemeldeten Schneefälle stehen die Streufahrzeuge des Bauhofs jedoch schon bereit. Gestreut wird mit in Wasser gelöstem Salz (Sole). „Das ist Stand der Technik und wird auch vom LBM eingesetzt.“ Neben dem Alltagsgeschäft war der Bauhof jüngst auch Thema im Stadtrat. Auf der Tagesordnung stand dort unter anderem die Ersatzbeschaffung eines Dienstfahrzeugs der Stadt Diez, das auf dem Gelände des Bauhofs steht.
Laut Beschlussvorlage kann das Fahrzeug jedoch bei Bedarf auch von allen anderen Abteilungen der Stadt genutzt werden. Die Verbandsgemeinde (VG) hat hingegen ihre eigene Fahrzeugflotte. Der bisherige städtische Leasingvertrag läuft Anfang März aus. „Nach Rücksprache mit der Stadtbürgermeisterin sollte ein Nachfolgefahrzeug gleicher Bauart ausgeschrieben werden.“ Konkret geht es um einen Pick-up mit Hardtop, Doppelkabine, Anhängekupplung, Wartungspaket und einer Leasingdauer von 60 Monaten. Also ein Fahrzeug, das sowohl für sporadische Dienstfahrten zur Diezer Partnerstadt Bad Düben als auch für Transporte mit Anhänger geeignet ist.
Nutzungsgebühr für Bauhofgelände
Bei der Ausschreibung reichte aber nur die Firma Auto Bach GmbH aus Limburg ein Angebot ein. Das wurde inzwischen „formell und rechnerisch“ von der Zentralen Vergabestelle (ZVS) und fachtechnisch vom Bauhof geprüft. Offenbar gab es keine Einwände. Die monatliche Brutto-Leasingrate beträgt inklusive Wartungspaket 638,14 Euro. „Die Mittel sind im Haushaltsplan verfügbar“, so die Verwaltung. Diskussionsbedarf zu dem Thema gab es im Stadtrat keinen. Der Rat stimmte der Auftragsvergabe einstimmig zu.
„Das Grundstück ist das Betriebsgelände des Bauhofs der Verbandsgemeinde. Seit Jahrzehnten wird das Gelände auch durch den Bauhof der Stadt Diez genutzt.“
Laut Verwaltung zahlt die Stadt daher eine Nutzungsgebühr an die Verbandsgemeinde.
Ein weiterer Tagesordnungspunkt, in dem es auch um den städtischen Bauhof ging, war die Vereinbarung rund um das an der Bahnhofstraße/Bahnhofsweg. „Das Grundstück ist das Betriebsgelände des Bauhofs der Verbandsgemeinde. Seit Jahrzehnten wird das Gelände auch durch den Bauhof der Stadt Diez genutzt“, heißt es dazu in der Vorlage. „Die Stadt Diez zahlt hierfür eine jährliche Entschädigung in Höhe von 16.765,26 Euro.“ Die Nebenkosten werden jeweils zur Hälfte durch VG und Stadt getragen. „Lediglich für Gebäude, die ausschließlich durch die Stadt genutzt werden, erfolgt die Abrechnung der Heizkosten zu 100 Prozent zulasten des Nutzers.“
Keine schriftliche Vereinbarung
Entschädigungszahlung und Nebenkostenabrechnung erfolgen jedoch auf Basis einer Vereinbarung, die wohl schon vor einiger Zeit geschlossen wurde. „Diese liegt der Verbandsgemeinde und der Stadt nicht in schriftlicher Form vor.“ Bereits 2019/2020 hatte der Landesrechnungshof daher eine schriftliche Vertragsfassung eingefordert. Woraufhin die VG-Verwaltung sich an die Ausarbeitung machte. Dazu hatten VG-Bauhofleiter Peter Fleck und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Sachgebietes Liegenschaften die Flächen des Betriebsgeländes vermessen, aufgenommen und einer Nutzungsart zugeordnet. Auf Basis der erhobenen Daten wurden dann die Vertragsverhandlungen geführt. „Da die Ursprungsvereinbarung nicht vorliegt, kann jedoch kein Änderungsvertrag abgeschlossen werden. Die neue Vereinbarung ersetzt somit die bestehende zum 1. Januar 2025.“
Die jährliche Entschädigung wird mit einem für Diez üblichen Nutzungsentgelt in Höhe von 5 Euro pro Quadratmeter berechnet, schreibt die Verwaltung. „Dies ergibt eine jährliche Entschädigung in Höhe von 16.632,60 Euro.“ Außerdem wurde eine jährliche Pauschale für Kleinreparaturen in Höhe von 1.500 Euro vereinbart, die ebenfalls von der Stadt getragen wird. Für die Übernahme des Streu- und Räumdienstes auf dem Gelände erhält wiederum die Stadt eine jährliche Pauschale in Höhe von 750 Euro. Die Betriebsnebenkosten werden wiederum nun auf Basis der Nutzung abgerechnet. „So werden die Kosten für Strom nutzungsgerechter verteilt.“ Auch diesem Beschlussvorschlag stimmte der Rat ohne weitere Diskussion einstimmig zu.