Stattdessen wird der Stadtrat nunmehr eine Abstimmung im „Umlaufverfahren“, also schriftlich, durchführen. Das Ergebnis dürfte eindeutig ausfallen, schließlich drängt die Politik auf eine umfassende Sanierung des Erdreichs, in dem laut Gutachten noch bis zu 90.000 Liter Diesel zu finden sind.
Labontes Forderungen
Die Telefonkonferenz Ende der vergangenen Woche zu den weiteren Sanierungsschritten, an der unter anderem Landrat Frank Puchtler, Versicherungsvertreter, Gutachter, Anwälte und natürlich die Bahn teilnahmen (unsere Zeitung berichtete), hat Lahnsteins Oberbürgermeister Peter Labonte als positiv empfunden. Allerdings hätte sich der OB „ein stärkeres Entgegenkommen von Seiten der Deutschen Bahn gewünscht“, so Labonte auf Nachfrage. „Dies gilt insbesondere im Hinblick auf die von der Stadt geltend gemachten zivilrechtlichen Ansprüche, beispielsweise für den Fall einer Verunreinigung von Nachbargrundstücken.“ Kernforderung der Stadt sei und bleibe: Der noch im Boden befindliche Dieseleintrag muss komplett entfernt werden. „Die Stadt hat die Sorge, dass der Diesel über Jahre, vielleicht sogar über Jahrzehnte, in benachbarte Grundstücke eindringen könnte und dies zu Schäden oder Beeinträchtigungen an Nachbargrundstücken führt“, erklärt der Stadtchef.
Das derzeit verfolgte Sanierungskonzept sieht in erster Linie eine Schadenssicherung zum Schutz des Grundwassers vor. Dafür wird eine hydraulische Sicherung vorbereitet. Nach Angabe der Fachbehörden und der Bahn stellt die hier gewählte hydraulische Sanierung sicher, dass durch die im Boden verbliebenen Schadstoffe dauerhaft keine Gefahren, erhebliche Nachteile oder Belästigungen für den Einzelnen oder die Allgemeinheit entstehen. Lahnsteins OB geht davon aus, dass die Sofortmaßnahmen und auch die künftigen Sanierungsplanungen „nur dann behördlich genehmigt werden können, wenn sichergestellt ist, dass sie technisch durchführbar und wirksam zur umweltverträglichen Beseitigung der noch komplett im Erdreich befindlichen Schadstoffe sind“.
Die eigentliche Sanierungsphase werde Anfang des kommenden Jahres mit der Errichtung einer dauerhaften Grundwasserreinigungsanlage beginnen, so berichtet Labonte aus der Telefonkonferenz. „Der Stadt ist es wichtig, dass neben der Eignung dieser Sicherungs- und Sanierungsmaßnahme im Rahmen einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung auch die Belange der benachbarten Anwohner geprüft und berücksichtigt werden“, erklärt er. Insbesondere müssten die damit verbundenen Lärmbelästigungen und sonstigen Beeinträchtigungen auf das unbedingt erforderliche Mindestmaß beschränkt werden.
Bericht nach Ende der Untersuchung
Derweil gibt es (zumindest) öffentlich noch keine Erkenntnisse, was die Suche nach der Ursache für den verheerenden Vorfall angeht. Eine erneute Nachfrage unserer Zeitung bei der Bundesstelle für Eisenbahnunfalluntersuchung (BEU) in Bonn brachte wenig Erhellendes. „Ziel und Zweck der Untersuchungen ist es, die Ursachen gefährlicher Ereignisse aufzuklären und hieraus Hinweise zur Verbesserung der Sicherheit abzuleiten“, heißt es allgemein vonseiten der BEU-Pressestelle. „Die Untersuchungen dienen nicht dazu, ein Verschulden festzustellen oder Fragen der Haftung oder sonstiger zivilrechtlicher Ansprüche zu klären, und werden unabhängig von jeder gerichtlichen Untersuchung durchgeführt.“
Die aktuelle Untersuchung umfasse, so die BEU weiter, die Sammlung und Auswertung von Informationen, die Erarbeitung von Schlussfolgerungen einschließlich der Feststellung der Ursachen und gegebenenfalls die Abgabe von Sicherheitsempfehlungen. „Die komplexe Untersuchung hat gegenwärtig den Fahrweg und die betrieblichen Handlungen im Fokus. Die Bundesstelle wird die Öffentlichkeit durch den Untersuchungsbericht informieren, der erstellt ist, sobald die Untersuchungen abgeschlossen sind.“