Bahnlärm und Feinstaub machen krank. Zu dieser Auffassung ist ein Rechtsgutachten gekommen, das jüngst vorgestellt wurde. Nun äußern sich Mike Weiland, Bürgermeister der Verbandsgemeinde Loreley, Rhein-Hunsrück-Landrat Volker Boch und Willi Pusch, Vorsitzender der Bürgerinitiative (BI) im Mittelrheintal gegen Umweltschäden durch die Bahn, die das Rechtsgutachten in Auftrag gegeben hat, zu den Ergebnissen.
Das Rechtsgutachten räumt einem Klageverfahren gegen die Deutsche Bahn (DB) gute Erfolgsaussichten ein. Im Kern geht es darum, dass sich die DB bei den Baumaßnahmen zum geplanten Hochleistungskorridor 2026 an der rechtsrheinischen Bahnstrecke nicht auf den Bestandsschutz berufen kann. Demzufolge müsste ein umfangreiches Genehmigungsverfahren durchlaufen und mehr Lärmschutz bezahlt werden.
„Das Gutachten hat eine gute Vorlage geliefert.“
Rhein-Hunsrück-Landrat Volker Boch
„Das erhöht den Druck auf die DB, wenn sie an ihren Maßnahmen festhält, und muss zum Wohle der Menschen und der Entwicklung des Mittelrheintals in einer Selbstverpflichtung der DB im Zuge des Hochleistungskorridors münden“, fordert Willi Pusch. Das sieht auch Volker Boch so: „Das Gutachten hat eine gute Vorlage geliefert“, sagt er. Nun gehe es darum, eine Lösung für mehr Lärmschutz zu finden, die den Menschen an der Bahnstrecke hilft.
Der geplante Hochleistungskorridor bringt einige positive Veränderungen: Bahnhöfe werden noch vor der Buga saniert. Zudem wird die über Jahrzehnte auf Verschleiß gefahrene Bahnstrecke modernisiert. „Das sind sinnvolle Maßnahmen in einer Zeit, in der immer mehr Güter auf die Bahn gehören“, sagen Weiland und Pusch. „Doch die DB muss sich zwingend zu mehr Lärmschutzmaßnahmen verpflichten, bevor der Bau des Hochleistungskorridors beginnt.“ Die Bahn dürfe nicht allein die Erhöhung des Güterverkehrs verfolgen, betont auch Boch. „Sie hat auch eine Verpflichtung gegenüber den Menschen.“
BI sieht die Bahn in der Pflicht
Die BI verfolge noch nicht das Ziel, eine Klage gegen die DB einzureichen, betont Pusch, da man die Modernisierung der Strecke nicht grundsätzlich verhindern wolle. Dennoch sieht die BI die Bahn in der Pflicht, weitere Lücken im Lärmschutz zu schließen – nicht zuletzt, um einer Klage vorzubeugen. Diesen Weg kann Mike Weiland gut mitgehen. Volker Boch begrüßt, dass das Gutachten klarstellt, dass die kommunale Ebene zu einer Klage berechtigt sei. Zugleich erklärt er, dass eine Klage nur das letzte Mittel sein könne.
Obwohl die DB immer wieder betone, dass sie sich mit den Maßnahmen des Hochleistungskorridors im Bestandsschutz bewegt, sei nicht sicher, ob ein Gericht diese Einschätzung teilen würde. Daher solle die Bahn nicht länger auf diesem Standpunkt verharren, sondern aktiv werden, sagen Pusch und Weiland: „Sie muss sich verbindlich dazu verpflichten, dass bestehende Lücken im Lärmschutz oder anderen Schutzmaßnahmen umgesetzt oder geplant werden.“ Boch bringt in diesem Zusammenhang eine Reduzierung der Höchstgeschwindigkeit ins Gespräch. Weiland und Pusch kündigen an, der DB nun eine klare Frist für eine Selbstverpflichtung setzen zu wollen.