Bad Ems/Trier – Der Unfalltod eines in Bad Ems lebenden Familienvaters und zwei seiner Kinder auf der Autobahn 1 hat ein gerichtliches Nachspiel. Sechs Monate danach hat die Staatsanwaltschaft Trier Anklage wegen fahrlässiger Tötung gegen eine 61-jährige Frau erhoben, die den Unfall verursacht hatte.
Laut Anklagebehörde geht der Unfall bei Hetzerath auf einen „Fahrfehler infolge von Unsicherheit im Straßenverkehr" zurück. Die Autofahrerin war im Oktober von einem Rastplatz aus falsch auf die Autobahn eingebogen und mit dem Wagen des 31-jährigen Bad Emser zusammengestoßen. Zwei weitere Töchter des Mannes im Alter von damals vier und zehn Jahren sowie die Falschfahrerin wurden schwer verletzt. Die Angeschuldigte aus dem Vulkaneifelkreis gibt laut Staatsanwaltschaft an, sich nicht mehr an den Unfall und die unmittelbare Zeit davor erinnern zu können.
Die Frau hatte auf dem Parkplatz gehalten, um mit einem Bekannten zu telefonieren, mit dem sie sich verabredet hatte. Danach fuhr sie zur Einfahrt, um den Parkplatz entgegen der Fahrtrichtung zu verlassen. Noch bevor sie auf die Autobahn kam, wendete sie und fuhr zur Ausfahrt des Parkplatzes. Anstatt sich jedoch geradeaus einzufädeln, bog sie links ab auf die Autobahn und fuhr als Geisterfahrerin auf der Überholspur. Nach einem Kilometer kam es zum Unfall. Die Anklage lautet auch auf fahrlässige Körperverletzung und fahrlässige Gefährdung des Straßenverkehrs. Es gebe keine Hinweise darauf, dass die Fahrerin Selbstmordabsichten hatte, hieß es.