Strafverfahren gegen Unternehmer eingestellt - Kraftstoff war 2019 in "nicht unerheblicher Menge" ins Erdreich gesickert
Ausgelaufener Kraftstoff: Illegale Tankstelle führt zu Umwelteinsatz und Anklage
dpa/Symbolfoto

Dieseltankstellen müssen genehmigt und regelmäßig geprüft werden – das gilt auch für sogenannte Eigenverbrauchstankstellen. Dass eine solche in der Verbandsgemeinde (VG) Loreley auf einem Betriebsgelände errichtete Dieseltankstelle über Jahrzehnte illegal betrieben wurde, fiel erst auf, als im Oktober 2019 in den VG-Wasserwerken Mitarbeiter Dieselgeruch bemerkten. Sofort begann die Suche nach der Quelle der Umweltsünde – die schließlich bei besagter Tankstelle endete.

Rund ein Jahr liegt dieser Vorfall zurück. Wasser- und Bodenverunreinigungen sind beseitigt, die Tankstelle entfernt. Der Vorfall hatte aber noch ein gerichtliches Nachspiel, das am Dienstagvormittag am Amtsgericht in St. Goar stattfand. Der Betreiber der Tankstelle, ein Unternehmer aus der Verbandsgemeinde Loreley, musste sich dort wegen fahrlässiger Gewässerverunreinigung verantworten.

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