Nach einem halben Liter Jägermeister und vier bis fünf Bier sei er stark angetrunken gewesen, so der Familienvater, und habe gegen 21 Uhr einen Freund, der in der Nähe wohnt, angerufen, der ihn abholen und mit sich nach Hause nehmen sollte. Der Freund kam auch, und gemeinsam machten sie sich zu Fuß auf den Nachhauseweg.
Was dann auf dem Parkplatz des Badesees passierte, schilderte der 25-jährige Freund bei seiner Zeugenaussage vor dem Amtsgericht Diez jetzt folgendermaßen: „Wir sahen ein paar Jungs, die dabei waren, Bierkästen aus dem Kofferraum eines Autos auszuladen. Der Plan war, ihnen ein Bier für den Heimweg abzukaufen. Aber scheinbar haben sie die Frage meines Kumpels, der betrunken war und genau wie ich nicht so gut Deutsch kann, falsch verstanden.“
„Da kam dieser Mann, der sichtlich stark angetrunken war. Er taumelte und lallte leicht, stank nach Alkohol. Dann hat er nach einer Bierflasche im Kasten greifen wollen.“
Ein im Zeugenstand gehörter Betroffener über den Beginn der Auseinandersetzung
Aus der Sicht eines der Jungen aus der Gruppe von Abiturienten, die sich mit dem Bier einen schönen Abend machen wollten, klang das so: „Da kam dieser Mann, der sichtlich stark angetrunken war. Er taumelte und lallte leicht, stank nach Alkohol. Dann hat er nach einer Bierflasche im Kasten greifen wollen. Mein Mitschüler wollte ihm aber kein Bier geben, hat ihn weggeschubst und ihn dabei mit der Hand im Gesicht getroffen, sodass seine Lippe blutete und er rückwärts gegen unser Auto fiel.“
Handgemenge auf dem Boden
Danach habe der Angeklagte zu schreien angefangen und habe sich auf den Mitschüler gestürzt, es sei zu einem Handgemenge gekommen – teilweise auch am Boden –, bei dem der Junge an einem Handgelenk verletzt worden sei. Er selbst habe gemeinsam mit dem Freund des Betrunkenen versucht, den Streit zu schlichten. Als sein Mitschüler sich schließlich zurückgezogen habe, sei der Mann dann aber auch auf ihn losgegangen, er habe einen schweren Schlag gegen das Jochbein erhalten und bei einem weiteren Schlag ins Gesicht sei ein Stück von einem Zahn abgebrochen, so der Abiturient.
Außer einem blauen Auge und zwei Wochen starken Schmerzen sowie einem abgebrochenen Zahnstück sei aber nichts zurückgeblieben, versicherte der Verletzte. Nach den Schlägen gegen ihn habe der Angeklagte anschließend noch auf die Scheiben des Autos geschlagen, es sei auch irgendetwas über das Dach des Autos geflogen, dabei sei aber nichts kaputtgegangen. Dann habe sich alles langsam beruhigt, und schließlich sei die Polizei erschienen.
Die herbeigerufene Polizei nahm den Vorgang auf und erteilte dem Betrunkenen einen Platzverweis. Noch immer voll Wut zog dieser mit seinem Freund ab, griff dabei aber noch nach einer Flasche Bier und warf diese auf die Straße zwischen eine Gruppe vorbeifahrender Rollerfahrer, die zwischenzeitlich vom Campingplatz hinzugestoßen waren, da sie die angegriffenen Abiturienten kannten. Nur durch Zufall passierte hierbei kein Unglück. Der 38-Jährige musste sich nun einerseits wegen der vorsätzlichen Körperverletzung in Tateinheit mit Sachbeschädigung und andererseits wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung (Flaschenwurf) in Tateinheit mit einem gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr verantworten.
Besonnener Familienvater
Eine Sachbeschädigung am Auto konnte ihm nicht nachgewiesen werden, die übrigen Vorwürfe sah die Staatsanwaltschaft nach den Zeugenaussagen allerdings als erwiesen an. Außerdem räumte der Angeklagte diese auch von Beginn an ein. Für die Schlägerei forderte die Anklagevertreterin eine Geldstrafe, für die zweite Tat sechs Monate Freiheitsstrafe zur Bewährung, woraus sich eine Gesamtstrafe von sieben Monaten Freiheitsstrafe zur Bewährung ergab. Der Verteidiger wertete dieses Strafmaß als angemessen und beschrieb seinen Mandanten ansonsten als besonnenen und normalen Typ und Familienvater, der sich der Verantwortung für seine Taten stellen werde. Und auch der Vorsitzende Richter folgte dem Plädoyer der Anklage.
Zusätzlich erhielt der Angeklagte noch die Auflagen, 300 Euro an die Staatskasse zu zahlen und wegen seines Alkoholproblems vier Beratungsgespräche innerhalb eines halben Jahres bei einer Suchtberatung zu absolvieren. „Eine Notwehrlage war hier nicht zu erkennen, der Angeklagte war eindeutig der Auslöser der Vorfälle. Das ist nicht in Ordnung und geht so nicht“, so der Richter.