Statt geringfügige Beschäftigung: Gerätewarte erhalten jetzt auch in Alt-VG Nassau Aufwandsentschädigung
Aufwandsentschädigung statt geringfügige Beschäftigung: VG führt einheitliche Regeln für Wehren ein
Nach der Fusion der Verbandsgemeinden Bad Ems und Nassau hat man Anpassungen bei den Gerätewarten der Wehr vorgenommen.
Carlo Rosenkranz

Die Verbandsgemeinde Bad Ems-Nassau ändert die Regeln, nach denen Gerätewarte der freiwilligen Feuerwehren eine Aufwandsentschädigung oder ein geringfügiges Beschäftigungsentgelt erhalten. Anlass ist die Vereinheitlichung nach der Fusion der Alt-VGs Bad Ems und Nassau sowie die Tatsache, dass künftig eine zentrale Feuerwehrwerkstatt in Nastätten Tätigkeiten übernimmt.

Lesezeit 2 Minuten
Bislang gab es im Bereich der früheren VG Nassau neben den örtlichen Gerätewarten sechs Kräfte, die als geringfügig Beschäftigte für tatsächlich geleistete Stunden bezahlt wurden. Insgesamt sind laut Verwaltung im vergangenen Jahr rund 22.000 Euro dafür aufgewendet worden.

Wählen Sie Ihr Abo und lesen Sie weiter:

Bildschirm und Smartphone Zugriff auf alle Online-Artikel
Kalender Monatlich kündbar
Multimediainhalte Newsletter, Podcasts
und Videos
4 Wochen testen 4 Wochen
für 
0,99 € testen
Bildschirm und Smartphone
Zugriff auf alle
E-Paper Ausgaben und Online-Artikel
Kalender Monatlich kündbar
Multimediainhalte Newsletter, Podcasts
und Videos
4 Wochen testen
4 Wochen
gratis testen

Sie sind bereits Abonnent? Hier anmelden

Top-News aus der Region