Eine Waffenbesitzkarte berechtigt laut Waffengesetz nur zum Erwerb und Besitz, nicht zum Führen einer Waffe. Dazu ist zusätzlich ein Waffenschein nötig. Ein Großer Waffenschein wird unter anderem nur ausgestellt, wenn der Antragsteller stärker als die Allgemeinheit gefährdet ist, sodass der Einsatz einer Schusswaffe dessen Sicherheit erhöhen kann. Bei Privatpersonen ist dies selten der Fall – trotzdem hat die Landesregierung Kenntnis darüber, dass mehr als 100 rechtsextreme Personen in Rheinland-Pfalz über Waffenscheine verfügen und legal Schusswaffen führen dürfen. Patrick Pleul. Patrick Pleul/dpa
Die Zahl rechtsextremistisch motivierter Straftaten stieg im Jahr 2022 auf das Niveau des Vor-Corona-Jahres 2019. Die konkreten Zahlen für das Jahr 2022 hält das Innenministerium des Landes Rheinland-Pfalz noch zurück. Jedoch bestätigte das Polizeipräsidium Koblenz, dass die Zahlen von 2022 nach einem Lockdown bedingten Rückgang in den Jahren 2020 und 2021 im Rhein-Lahn-Kreis vergleichbar mit denen des Jahres 2019 seien.
Enger werdende Zusammenarbeit zwischen Gruppierungen
Damals hatte es im Kreis vier Fälle von Volksverhetzung und 16 Fälle von Propagandadelikten, also der in Paragraf 86 a StGB geregelten Verbreitung von Symbolen verfassungsfeindlicher Organisationen, gegeben.