Die Ortsgemeinde wird wohl auch für den zweiten Antrag sein Einvernehmen versagen. Die Entscheidung darüber liegt beim Kreis. Andreas Galonska
Nachdem in Arzbach nun ein zweiter Bauantrag für ein Bordell gestellt wurde, prüft die Kreisverwaltung. Indes will eine Bürgerinitiative die Projekte verhindern. Doch der Bundesgerichtshof stellte bereits vor 40 Jahren dafür hohe Hürden auf.
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Nachdem der Umbau des alten Bierhauses zu einem Bordellbetrieb auf Widerstand stößt, liegt nun ein zweiter Antrag für einen Prostitutionsbetrieb in der Nachbarschaft vor.Die Entscheidung über einen Bauantrag trifft nicht die Ortsgemeinde, sondern der Landkreis.