Urteil des Amtsgerichts Diez
Arrest für 18-Jährigen nach Faustschlag in Limburg
Das Amtsgericht in Diez.
Thorsten Ferdinand

Er ließ seine schlechte Laune und seinen Frust an anderen Jugendlichen aus – und landete dafür vor Gericht. Zwei sinnlose Straftaten haben für einen 18-Jährigen aus dem Rhein-Lahn-Kreis juristische Folgen. Doch er gelobt nun Besserung.

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Nach zwei unnötigen Straftaten im Januar ist ein 18-Jähriger aus der Verbandsgemeinde Diez vom Strafgericht verwarnt und zu einer Woche Arrest verurteilt worden. Der junge Mann hatte im Januar einen Jugendlichen in Limburg brutal ins Gesicht geschlagen und einen anderen Jugendlichen in einem Chat bedroht. Die Strafe akzeptierte er nun ohne Widerworte, denn das Verfahren hätte für ihn deutlich schlimmer ausgehen können, wie Richter Martin Böhm betonte.

Blutende Platzwunde musste mehrmals geklebt werden

Die erste Tat ereignete sich am Busbahnhof in Limburg. Dort packte er einen 17-Jährigen an der Schulter, zog ihn zu Boden und schlug ihn mit der Faust ins Gesicht. Das Opfer trug eine heftig blutende Platzwunde am Kinn davon, die mehrmals geklebt werden musste. Der Auszubildende war danach einige Tage krankgeschrieben.

Beim Motiv für den Angriff blieb der geständige Angeklagte eher vage. Er habe gesehen, dass der 17-Jährige mit einer Ex-Freundin von ihm unterwegs war, sagte er vor Gericht. Er habe einen miesen Tag auf der Arbeit gehabt und sei eifersüchtig gewesen, erklärte der junge Mann.

„Bei einer Verurteilung nach Erwachsenenstrafrecht kann das auch ganz anders ausgehen.“
Richter Martin Böhm redete dem Angeklagten ins Gewissen

Auch bei der zweiten Tat waren schlechte Laune und Frust im Spiel: In diesem Fall hatte der junge Mann einem 16-Jährigen in einem Chat damit gedroht, ihm eine Gruppe von bewaffneten Schlägern vorbeizuschicken. Der Jugendliche nahm diese Drohung ernst und erstattete Anzeige bei der Polizei. Inzwischen komme man aber wieder miteinander klar, berichtete der 16-Jährige im Zeugenstand.

Die Aggressionen des jungen Mannes erklärte eine Vertreterin der Jugendgerichtshilfe mit vielen Brüchen in der Kindheit und Jugend. Seine Eltern hätten sich früh getrennt und um das Sorgerecht gestritten. Der 18-Jährige habe deshalb mal bei der Mutter und mal beim Vater gelebt. Es habe keine Konstanz gegeben. Obwohl er keinen Schulabschluss hat, fand der junge Mann eine Ausbildungsstelle. Diese verlor er aber wieder aufgrund unentschuldigter Fehlzeiten, was wiederum zu einem Konflikt mit seinem Vater geführt habe, hieß es. Inzwischen volljährig wolle er so schnell wie möglich unabhängig von den Eltern werden und sein eigenes Geld verdienen.

Typische Verfehlungen eines Jugendlichen

Der Vertreter der Staatsanwaltschaft forderte angesichts der Umstände eine Verurteilung nach Jugendstrafrecht. Es handele sich bei den Taten um typische Jugendverfehlungen, erklärte er und schloss sich damit der Empfehlung der Jugendgerichtshilfe an. Der junge Mann wirkte vor Gericht durchaus vernünftig und sei sicherlich auch in der Lage, eine Ausbildung zu schaffen, meinte der Staatsanwalt. Er müsse allerdings an seiner Impulskontrolle arbeiten.

Richter Böhm redete dem jungen Mann zum Schluss noch einmal ins Gewissen: Bei einer Verurteilung nach Erwachsenenstrafrecht hätte dem 18-Jährigen für eine derartige Körperverletzung eine Haftstrafe gedroht, so der Jurist. Er solle dankbar sein, dass es noch einmal glimpflich für ihn ausgegangen ist, sagte der Richter. Er verpflichtete den jungen Mann zudem, eine Ausbildungsberatung beim Jobcenter zu besuchen. Das Urteil ist rechtskräftig.

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