Wer einen Gutschein verschenkt, sollte sichergehen, dass dieser zügig eingelöst wird, empfiehlt die Verbraucherzentrale. Christin Klose. dpa-tmn
Noch bevor der Pächter das Restaurant Ariston in Lahnstein verließ und Insolvenz anmeldete, verkaufte er auch im Weihnachtsgeschäft noch Gutscheine. Ob die Gäste ihr Geld wiedersehen, erklärt Andrea Steinbach von der Verbraucherzentrale RLP.
Lesezeit 2 Minuten
Nach der plötzlichen Schließung des Restaurants Ariston in Lahnstein sind viele Gäste auf Gutscheinen sitzen geblieben, die das Restaurant teilweise noch im Weihnachtsgeschäft ausgestellt hat. Darunter auch Gutscheine von hohem Wert wie 80 oder 100 Euro.