Rüdiger Glodek bemängelte zunächst, dass sich die Verwaltung sehr viel Zeit mit einer Stellungnahme zum Antrag seiner Fraktion gelassen hat, denn schließlich wurde schon im Januar ein entsprechendes Papier eingebracht. Auf Nachfrage im August wurde auf die starke Belastung der Verwaltung durch den Rheinland-Pfalz-Tag und dann durch den Bartholomäusmarkt verwiesen. Auch Anfang November wurde erneut um Geduld gebeten.
Rüdiger Glodek erklärte, dass es sich beim Böllerverbot um die „machbare Umsetzung von Bundesgesetzen“ handele. Das Abfeuern von Böllern sei nicht statthaft in denkmalgeschützten Zonen (Welterbezone), an Kirchen und religiösen Räumen sowie im Umkreis von Schulen, Kitas, Seniorenheimen, Einrichtungen für beeinträchtigte Personen und an Friedhöfen.
„Nach Ansicht von Katja Laupert spricht der Denkmalschutz auch für ein Böllerverbot“, fügte Rüdiger Glodek zur Auffassung der zuständigen Mitarbeiterin für Denkmalschutz in der Kreisverwaltung an. Jeder Haustierbesitzer weiß zudem, dass auch Bello und Mieze unter dem Geknalle leiden, daher wurde von den Grünen auch der Tierschutz angeführt. Hinzu kommen die Belastungen durch Feinstaub und teils erheblichen Reinigungskosten nach Silvester.
„Ich gebe den Grünen recht – aber wie werden die Bürger darauf reagieren?“, fragte sich Michael Brüggemann (Die Partei). Er bekundete, dass er keine Böller brauche. „Ich knalle mir lieber einen rein“, merkte er an. „Wer soll denn so ein Verbot kontrollieren“, wollte Jennifer Kögler (CDU) wissen. „Einmal im Jahr muss das stattfinden, dass wir das neue Jahr so begrüßen“, unterstrich sie. „Silvester ist ein Brauch“, meinte Elke Ruppert (FDP), da gehöre Böllern dazu.
„Wer kontrolliert denn, dass alle 18 Jahre alt sind, die Böller zünden?“, hielt Petra Spielmann (Bündnis 90/Die Grünen) den Kritikern vor. Für den Antrag der Grünen stimmten fünf Ratsmitglieder, zehn waren dagegen, und vier enthielten sich. In Bad Ems darf also zum Jahreswechsel einiges in die Luft geblasen werden.