Der Versuch, einen Verkehrsunfall in Isselbach zu vertuschen, hat für einen Anlieger ein teures Nachspiel: Der Mann muss eine Geldstrafe von 600 Euro zahlen, weil er einem Verwandten helfen wollte, indem er Spuren einer Trunkenheitsfahrt beseitigte, bevor die Polizei eintraf. Für diese Strafvereitelung wurde er nun vom Amtsgericht in Diez verurteilt.
Der Unfall ereignete sich im vergangenen August: Der 23-jährige Autofahrer kam gegen Mitternacht in Isselbach von der Straße ab und beschädigte mit seinem Wagen eine Mauer und eine Straßenlaterne. Nach einem Geständnis wurde er im März zu einer Geldstrafe verurteilt. Sein nun angeklagter Verwandter war mit einem Strafbefehl der Koblenzer Staatsanwaltschaft allerdings nicht einverstanden. Er legte Einspruch gegen die Geldstrafe wegen Strafvereitelung ein, weshalb es jetzt ebenfalls zum Prozess kam.
Leere Bierdosen lagen noch im Auto
Bei der Verhandlung wollte sich der Angeklagte nicht äußern, weshalb sich das Gericht auf die Aussage eines 20-jährigen Zeugen verlassen musste. Der Westerwälder war mit seinem Wagen kurz nach dem Unfall in Isselbach eingetroffen. In dem zerstörten Auto habe zu diesem Zeitpunkt schon niemand mehr gesessen, sagte er. Es lagen aber mehrere Bier- und Mixery-Dosen im Wagen. Kurz darauf sei der Angeklagte aus dem Haus gekommen und habe gesagt, der Unfallfahrer sei „komplett besoffen“.
Der Angeklagte habe nun die leeren Dosen im Müll entsorgt. Zudem habe er den 20-Jährigen und weitere Personen, die inzwischen auf der Straße standen, aufgefordert, beim Beseitigen der Unfallspuren zu helfen. Kurz bevor die Polizei eintraf, sei bereits ein Traktor bewegt worden, mit dem wohl das Unfallfahrzeug weggeschafft werden sollte. Dazu kam es dann aber nicht mehr, weil schon nahendes Blaulicht zu erkennen war, hieß es. Der Unfallfahrer selbst sei irgendwann zu Fuß geflüchtet.
In Unterwäsche und Latschen auf die Straße
Vor Gericht stellte der Anwalt des Angeklagten nun infrage, dass sein Mandant diese Strafvereitelung begangen hat. Er wolle zwar nicht grundsätzlich bestreiten, dass irgendwer Unfallspuren beseitigen wollte, so der Jurist. Allerdings sei die Personenbeschreibung des Zeugen zu ungenau, um darauf eine Verurteilung zu stützen, sagte der Verteidiger. Eine Identifizierung im Gerichtssaal war nicht möglich, da der Angeklagte nicht zur Fortsetzung des Prozesses erschienen war.
Die Staatsanwaltschaft und das Gericht hatten gleichwohl keine Zweifel an der Schuld des Angeklagten, der laut Zeugenaussage an jenem Abend lediglich Unterwäsche und Latschen trug. „Gibt es überhaupt irgendeinen Anhaltspunkt dafür, dass es jemand anderes gewesen sein könnte?“, fragte Oberstaatsanwalt Sven Regner. Wer nachts in Unterwäsche aus einem Haus komme, wohne dort wahrscheinlich auch, so der Jurist sinngemäß.
Weil der Angeklagte derzeit nicht voll arbeitet, stimmte das Gericht letztlich einer Verringerung der Geldstrafe von 1200 auf 600 Euro zu. Eine Einstellung des Verfahrens komme aber nicht infrage, machte Richter Martin Böhm deutlich. Das Urteil ist rechtskräftig.

Weiterer Prozess wegen Chaosfahrt in Isselbach
Ein 23-Jähriger verursachte bei einer Chaosfahrt durch Isselbach ordentlich Schaden. Ein Verwandter wollte ihn möglicherweise decken und Beweise beiseiteschaffen – und steht nun selbst vor Gericht.