Am Lahnsteiner Amtsgericht ging es um die Pfefferspray-Attacke in einer Kneipe in Oberlahnstein. Tobias Lui
Vor dem Lahnsteiner Amtsgericht mussten sich dieser Tage ein Vater mit seinem Sohn für eine gemeinschaftliche Körperverletzung rechtfertigen. Beide sind mehrfach vorbestraft.
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„Wenn der Vater mit dem Sohne ...“: Diesen Hinweis auf einen berühmten Heinz-Rühmann-Film mochte sich Richter Ludger Griesar nicht verkneifen, als er das jüngste Urteil mündlich begründete. „Leider kommt dabei bei Ihnen nicht immer etwas Gutes heraus.