Nach Abstimmung mit der Oberen Wasserbehörde der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord habe sich die derzeitige Situation durch das Ausbleiben dringend erforderlicher Niederschläge und der weiterhin niedrigen Wasserführung verschärft.
Aus diesem Grund hat der Kreis eine Allgemeinverfügung erlassen, die die Wasserentnahme aus oberirdischen Gewässern im Kreisgebiet bis auf Widerruf untersagt. Überschrieben ist die öffentliche Bekanntmachung mit dem etwas sperrigen Titel „Beschränkung/Ausschluss des Gemeingebrauchs sowie des Eigentümer- und Anliegergebrauchs im Hinblick auf die Entnahme von Wasser aus oberirdischen Gewässern“ überschrieben.
Die Untersagung gilt auch für die Entnahme durch die Eigentümer der an oberirdischen Gewässer angrenzenden Grundstücke und die zur Nutzung dieser Grundstücke Berechtigten (Anlieger). Am 1. August hatte sich der Kreis in einer Pressemitteilung mit einem Appell an die Bürger gewandt, aber bereits darauf hingewiesen, dass bei einer Verschärfung der Lage eine Anordnung ergehen wird. Das ist nun geschehen.
Mit dem Verbot können Gewässer geschützt, eine Verschlechterung verhindert in Tiere und Pflanzen vor Schaden bewahrt werden, heißt es in der Begründung. „Durch weitere Entnahmen wäre der zur Aufrechterhaltung der wasserbiologischen Vorgänge zu erhaltende Mindestabfluss in noch höherem Maße gefährdet beziehungsweise nicht mehr gewährleistet.“ Die Maßnahme ist, so heißt es in der Allgemeinverfügung „alternativlos“. In Einzelfällen kann die Untere Wasserbehörde eine Ausnahme erteilen.
Die Bürger im Kreis sollten die Allgemeinverfügung ernst nehmen, zumal die Einhaltung des Entnahmeverbots überwacht werde. Wer gegen das Verbot verstößt, dem könnte ein Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro verhängt werden. me/red
Die Allgemeinverfügung ist auf der Internetseite des Rhein-Lahn-Kreises rhein-lahn-kreis.de unter der Rubrik „Öffentliche Bekanntmachungen“ einsehbar.