Eile war geboten, denn der Rhein-Lahn-Kreis benötigte bis zum 5. Mai eine Entscheidung. Deshalb traf sich diese Woche der Verbandsgemeinderat Aar-Einrich zu einer außerplanmäßigen Sitzung. Mehr oder weniger einziger Tagesordnungspunkt war das Nachtragsangebot zur „Erweiterung/Korrektur und Erhöhung des Eigenanteils beim Förderprojekt Weiße Flecken“, das die Erschließung bisher noch nicht versorgter Gebiete und Außenbereiche in der VG Aar-Einrich mit Glasfaser beinhaltet. Da das Projekt „Weiße Flecken“ mit 90 Prozent gefördert wird (50 Prozent Bund, 40 Prozent Land) und der Kreis federführend für alle Verbandsgemeinden den Zuschuss beantragt, musste jetzt zügig vonseiten der VG über das Nachtragsangebot entschieden werden. Und wie es bei einem Nachtragsangebot üblich ist, ging dem bereits eine Erhebung ausgewählter Bereiche voraus.
Mehr Standorte, höherer Eigenanteil an Gesamtkosten
Durch neue Erkenntnisse aufgrund der Trassenplanung und der eigenen Ausbauaktivitäten musste die zuvor definierte Adressliste korrigiert werden. Dies erfolgte in einem Treffen der Lenkungsgruppe „Breitbandausbau“ in der Kreisverwaltung. Dabei wurden kreisweit 34 Adressen, die im Projekt „Weiße Flecken“ mit Glasfaser ausgestattet werden sollten, aus der Förderung herausgenommen. In Abstimmung mit der Kreisverwaltung wurden seitens der VG Aar-Einrich jedoch 31 neue Adressen in die Liste aufgenommen, da diese beim sich anschließenden Förderprogramm „Graue Flecken“ – das sich noch über mehrere Jahre hinzieht – nicht unerhebliche Mehrkosten mit sich bringen beziehungsweise nicht mehr rentabel sind. Für die VG Aar-Einrich bedeutete dies, dass zu den ursprünglichen 105 Adressen 31 neue Orte hinzukommen, an die Glasfaser verlegt werden soll. Für die 105 bereits festgelegten Adressen muss die VG Aar-Einrich bereits einen Eigenanteil von 10 Prozent der Gesamtkosten in Höhe von rund 556.000 Euro tragen. Durch die Ergänzung um 31 weitere Standorte steigt der Kostenanteil auf rund 670.000 Euro. Der Eigenanteil konnte nach dem endgültigen Förderbescheid des Landes bereits von 15 auf 10 Prozent reduziert werden. Gleichzeitig sinken durch den Ausbau der zusätzlichen Adressen die Kosten pro Standort von rund 52.800 Euro auf 49.280 Euro.
„Wir können mit dem Förderprogramm ein wichtiges Thema abhaken.“
Der Erste Beigeordnete Ingo Brod zum aktualisierten Nachtragsangebot und den damit verbundenen Mehrkosten
Büroleiter Thomas Biebricher erläuterte dem Rat die Hintergründe zum Nachtrag, mit dem die VG Aar-Einrich dem Ziel entgegenkommt, die meisten, auch weit entlegenen Orte mit schnellem Glasfaserkabel auszustatten: „Mit dem Förderprogramm ,Weiße Flecken’ haben wir die letzte Chance, relativ zeitnah Glasfaser in die Haushalte zu bekommen, die bisher noch nicht angeschlossen sind. Sicher ist es eine Menge Geld, doch diese Chance müssen wir nutzen.“ Das sah auch der Erste Beigeordnete Ingo Brod so: „Wir können mit dem Förderprogramm ein wichtiges Thema abhaken.“
„Ist denn die Verhältnismäßigkeit gegeben, auch noch so entlegene Standorte mit Glasfaser auszustatten, geprüft worden? Reicht nicht eine Funkverbindung?“, fragte Ratsmitglied Klaus Stein nach. Dem entgegneten Thomas Biebricher und Ingo Brod, dass jeder Standort genau untersucht worden sei. So konnten einige Bereiche aufgrund der damit verbundenen Kostenexplosion nicht berücksichtigt werden. Thorsten Janning ergänzte: „Wir haben jetzt die Möglichkeit, auch entlegene Orte in unserer VG ans schnelle Internet anzuschließen. Wenn wir es nicht machen, entstehen uns ganz andere Probleme, da diese Bereiche plötzlich nicht mehr attraktiv sind, und Leerstände entstehen.“ Ratsmitglied Bernd Roßtäuscher führte abschließend kritisch an, dass die gesamte Vorgehensweise, die Region mit Glasfaser auszustatten, zu hinterfragen sei: „Es kann doch nicht sein, dass verschiedene Gräben für das Glasfaserkabel von mehreren verschiedenen Firmen aufgebaggert werden. Die Versorgung hätte doch von einer zentralen Stelle koordiniert werden müssen. Da stimmt etwas im System nicht.“ Der Rat stimmte bei einer Enthaltung für die Erhöhung des Eigenanteils aufgrund des Nachtragsangebots.