Die Kfz-Zulassungsstelle ist mit Abstand die Abteilung der Kreisverwaltung mit den meisten Kundenkontakten. Daran hat sich in den vergangenen Jahren wenig geändert, auch nicht seitdem sich vieles ebenfalls online erledigen lässt. Der Onlinedienst ist vielen Menschen noch nicht bekannt und wird selten genutzt, berichtet Andreas Schmidt, Fachbereichsleiter Straßenverkehr und Kfz-Zulassung. Wer künftig vor Ort in der Kreisverwaltung oder der Außenstelle Boppard ein Fahrzeug zulassen, um- oder abmelden möchte, benötigt dazu jedoch ab April zwingend einen Termin.
Auf die 106.000 Einwohner im Rhein-Hunsrück-Kreis kommen 115.000 Fahrzeuge, zusätzlich etwa Bagger und andere Baufahrzeuge, berichtet Schmidt. Als Besonderheit ist noch zu nennen, dass es einen hohen Anteil an Schwerlastverkehr gibt. Dementsprechend viel Publikum haben die Mitarbeiter in der Zulassungsstelle. „Der Anstoß, die Kfz-Zulassung online zu ermöglichen, geht auf die Zeit zu Beginn der Amtszeit von Angela Merkel zurück“, blickt Schmidt weit zurück – die Bundeskanzlerin a.D. wurde 2005 ins Amt eingeführt.
„Die Nutzerzahlen sind leider noch verschwindend gering.“
Andreas Schmidt, Fachbereichsleiter Straßenverkehr und Kfz-Zulassung
Vor gut zehn Jahren gab es dann erstmals die Möglichkeit, Fahrzeuge zunächst abzumelden. Ab 2015 war die Wiederzulassung möglich, 2020 kamen Neuzulassung und Umschreibung hinzu und es war seitdem möglich, die Halteradresse und weitere Daten zu ändern. „Das sprach alles eher Privatpersonen an. Für Unternehmen, Händler und juristische Personen wie Autohäuser wurde 2024 eine Großkundenschnittstelle eingeführt“, sagt Schmidt. Der Rhein-Hunsrück-Kreis war im Juli 2024 unter den ersten vier Kreisen, die diesen Service seitdem anbieten.
Genutzt wird die Online-Zulassung von den Menschen im Rhein-Hunsrück-Kreis bislang kaum. „Die Nutzerzahlen sind leider noch verschwindend gering“, sagt Schmidt. Im Oktober 2024 etwa seien rund 200 Zulassungsfälle online abgewickelt worden. Das entspricht sechs Prozent der Fälle in diesem Monat, berichtet Denise Braun, Sachgebietsleiterin Organisation im Fachbereich Zentrale Aufgaben. Sie koordiniert die Umstellung gemeinsam mit Schmidt. Das sei wenig, im Vergleich mit anderen Onlinediensten wie etwa zum Unterhaltsvorschuss, der in 20 Prozent der Fälle genutzt wird, berichtet Braun. Anreize wolle man etwa mit der Gebührenordnung schaffen, sagt Schmidt. So wird für eine Abmeldung in Präsenz 15,50 Euro fällig, online beträgt die Gebühr lediglich 2,70 Euro. Zudem können Nutzer online Zeit und auch Reisekosten sparen und den Behördengang unabhängig von Öffnungszeiten bequem von der Couch aus erledigen.
Identifizierung und der gute Service vor Ort sind Hürden für Nutzung der Onlinedienste
Eine Hürde stelle jedoch nach wie vor die Identifizierung dar, erklärt Mario Piroth, Büroleiter und Dezernent für allgemeine Kreisangelegenheiten. Der Personalausweis mit eID-Funktion sei nicht angenommen worden. Alternativ könne man sich über das Elster-Zertifikat wie bei der Steuererklärung ausweisen, sagt Braun. „Wer das einmal gemacht hat, wird sehen, es ist viel einfacher als die Steuererklärung“, ergänzt Schmidt. Zudem habe das Bundesverkehrsministerium „sehr kundenfreundliche Erklärvideos“ zur Verfügung gestellt. Nach der Erledigung der Online-Vorgänge wird die Zulassungsstelle wieder tätig, erstellt die Papiere und verschickt sie an den Kunden.
Eine weitere Erklärung, warum der Onlinedienst noch so selten genutzt wird, könnte tatsächlich der gute Service vor Ort sein. „Morgens gebracht, mittags gemacht“ sei nur ein Beispiel für den hohen Anspruch, den die Mitarbeiter der Zulassungsstelle verfolgen. Selbst während der Coronapandemie habe man die Zulassungsstelle offengehalten. Das sei auch im Haus nicht unumstritten gewesen, letztlich habe man von der Entscheidung jedoch profitiert, weil so keine nennenswerten Rückstände entstanden sind. In anderen Kreisen oder großen Städten habe man teilweise mit langen Wartezeiten rechnen müssen.
Ab 1. April nur noch mit Termin zur Zulassungs- und Führerscheinstelle
Trotz der Fallzahlen von mehr als 100.000 Vorgängen im Jahr und zu Spitzenzeiten bis zu 200 Kunden am Tag betrage die Wartezeit auf einen Termin längstens drei Tage. „Das ist sehr vorzeigbar“, sagt Piroth. Um die Wartezeit weiter zu reduzieren und den Einsatz der Mitarbeiter besser planen und steuern zu können, habe man entschieden, die Terminvereinbarung verpflichtend zu machen. Ab dem 1. April ist eine Vorsprache ohne Termin nicht mehr möglich. Das gilt neben der Zulassungsstelle in Simmern und der Außenstelle in Boppard für die Führerscheinstelle.
Deshalb ruft die Kreisverwaltung dazu auf, Termine bei der Zulassungs- und der Führerscheinstelle online zu vereinbaren. Die Terminvergabe erfolgt über das eingerichtete Onlineportal. Termine können über die Webseite www.kreis-sim.de/KFZ vereinbart werden. Die Freischaltung der Terminvergabe für die Außenstelle der Zulassung Boppard erfolgt am 15. März für Termine ab 1. April.
Für Menschen ohne Zugang zum Internet bietet die Kreisverwaltung eine telefonische Terminvereinbarung unter 06761/82399 an, immer montags bis mittwochs in der Zeit von 10 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr.