Haben Sie einen Überblick darüber, wie viele dieser Balkonkraftwerke im Rhein-Hunsrück-Kreis bereits installiert worden sind? Können Sie Zahlen nennen – eventuell nach Verbandsgemeinden getrennt?
Um die aktuelle Anzahl der registrierten Balkonkraftwerke im Rhein-Hunsrück-Kreis zu ermitteln, müsste eine aufwendige Auswertung im Marktstammdatenregister durchgeführt werden. Auch die Filterung nach Verbandsgemeinden würde einen großen Aufwand verursachen. Wir haben jedoch den Eindruck, dass die Installation der Balkonkraftwerke analog zum Bundestrend erfolgt.
Erst seit dem Jahr 2019 sind in Deutschland steckerfertige Solaranlagen, sogenannte Balkonkraftwerke auf dem Markt erhältlich. Die Anzahl steigt seitdem sehr dynamisch an – von 1414 im Jahr 2019 über 88.533 im Jahr 2022 bis hin knapp 370.000 in diesem Jahr.
Werden Sie häufig auf dieses Thema angesprochen?
Ja, das öffentliche Interesse an diesem Thema ist seit der Energiekrise im Zuge des russischen Angriffskrieges auf die Ukraine sehr groß.
Was raten Sie den Leuten, wenn sie sich hierüber informieren?
- Genaue Beobachtung des angedachten Montageortes bezüglich Sonneneinstrahlung, um später eine hohe Ausbeute zu erreichen.
- Alternative Standorte mit besserer Einstrahlung oder weniger Verschattung in Betracht ziehen.
- Nach erfolgter Inbetriebnahme elektrische Geräte wie Waschmaschinen und Trockner bewusst in der ertragsstarken Zeit laufen lassen, um möglichst viel eigenen Strom dafür zu verwenden.
- Seit Kurzem haben auch Mieter einen gesetzlichen Anspruch auf die Installation eines Balkonkraftwerkes. Vermieter und Eigentumsgemeinschaften dürfen dies nur bei Vorlage schwerwiegender Gründe untersagen, zum Beispiel statische Gründe. Optische Bedenken gelten nicht als schwerwiegend Gründe.
Lohnt der Betrieb eines solchen Kleinkraftwerks überhaupt?
Unsere grundsätzliche Empfehlung lautet, es unbedingt zu machen. Es lohnt sich. Mit einer Balkonanlage können jährlich zwischen 50 und 120 Euro Stromkosten eingespart werden. Die Anschaffungskosten sind gesunken, sodass der Kauf sich in der Regel innerhalb von maximal fünf bis zehn Jahren amortisiert haben wird.
Worauf sollten die Menschen beim Kauf eines solchen Balkonkraftwerks achten?
- Auf eine zuverlässige Bezugsquelle bei der Beschaffung achten – auch für Rückfragen und Probleme.
- Auf hochwertige Komponenten mit langer Garantiezeit achten.
- Möglichkeit der Nutzung einer Visualisierung (App) nutzen, damit man ein Gefühl für die Produktionsmenge und Produktionszeit des Kraftwerks bekommt.
- Zertifiziertes/ zugelassenes Montagematerial verwenden, damit die Anlage auch noch nach Jahrzehnten bei Wind und Wetter keine Gefahr für sich und andere darstellt. Gerade bei Balkonanlagen über öffentlichem Raum, etwa oberhalb von Bürgersteigen, ist dies sehr wichtig (auch aus Haftungs- und Versicherungsgründen).
Gibt die Kreisverwaltung Hilfestellung – egal, ob beim Kauf, bei der Installation oder beim Betrieb?
Eine unabhängige, produkt- und herstellerneutrale Beratung für alle Privathaushalte, auch zum Thema Balkonsolar, erfolgt durch die Energieberatung der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. Hierfür haben wir fünf Beratungsstützpunkte im Rhein-Hunsrück-Kreis etabliert. Alle Informationen sind unter https://www.kreis-sim.de/ klimaschutz/beratungsangebote/ zu finden. Die aktuellen Beratungstermine werden zudem wöchentlich in der Rhein-Hunsrück-Zeitung auf der Seite „Wirtschaft lokal“ in der Serie „Energietipp“ veröffentlicht.
Gibt es finanzielle Fördermittel, die den Kauf einer solchen Anlage attraktiver gestalten sollen – wie etwa in der VG Nahe-Glan im Nachbarkreis Bad Kreuznach?
Im Rhein-Hunsrück-Kreis fördern einzelne Ortsgemeinden die Anschaffung von Balkonkraftwerken im Rahmen ihrer Energiesparrichtlinien. Nach unserer Kenntnis erfolgt die Förderung aktuell in folgenden Gemeinden:
VG Simmern-Rheinböllen: Rayerschied, Neuerkirch, Benzweiler (30 Prozent der Anschaffungskosten, höchstens 300 Euro); VG Kastellaun: Dommershausen und Beltheim (30 Prozent der Anschaffungskosten, höchstens 300 Euro); VG Kirchberg: Metzenhausen: 30 Prozent der Anschaffungskosten, höchstens 100 Euro; VG Hunsrück-Mittelrhein: Hausbay: 30 Prozent der Anschaffungskosten, höchstens jedoch 100 Euro.
Die Fragen stellte Andreas Nitsch