Boppard teilt Einmalbeträge künftig auf - Gemeinde trägt Anteil von 35 Prozent: Wiederkehrende Straßenausbaubeiträge eingeführt: Gemeinde Boppard trägt künftig Anteil von 35 Prozent
Boppard teilt Einmalbeträge künftig auf - Gemeinde trägt Anteil von 35 Prozent
Wiederkehrende Straßenausbaubeiträge eingeführt: Gemeinde Boppard trägt künftig Anteil von 35 Prozent
Die Sanierung der Schützenstraße steht bald an. Die Anlieger dürften sich über die Einführung der wiederkehrenden Beiträge besonders freuen. Denn damit bleiben sie nicht allein auf den Ausbaubeiträgen sitzen, sondern teilen sie sich mit den anderen Grundstückseigentümern in der Kernstadt. Foto: Suzanne Breitbach Suzanne Breitbach
Boppard. Bislang war es so: Wenn eine Gemeindestraße saniert wurde, mussten sich die Eigentümer anliegender Grundstücke mit teilweise fünfstelligen Beträgen an den Kosten beteiligen. Künftig werden diese Straßenausbaubeiträge nicht mehr ausschließlich auf die direkten Anlieger, sondern auf alle Grundstückseigentümer in einem bestimmten Gebiet aufgeteilt. Dadurch sinken die Beiträge im Einzelfall, fallen aber häufiger an, man spricht von wiederkehrenden Beiträgen (WKB).
Diese Änderung hat das Land in der Neuerung des Kommunalabgabengesetzes (KAG) mit einer Übergangsfrist bis Ende 2023 festgelegt. Die Stadt Boppard setzt diese Änderung nun um und erhebt Ausbaubeiträge für Grundstückseigentümer künftig nicht mehr einmalig, sondern als WKB.