Sowohl von Einheimischen, als auch von vielen Gästen wird die Burgstadt Kastellaun geschätzt. Das liegt neben der vorhandenen kleinstädtischen Infrastruktur auch an ihrem Erscheinungsbild. Man fühlt sich wohl in den Straßen und Gassen rund um den Burgberg. Damit dieses, an vielen Stellen pittoreske, Erscheinungsbild und beliebte Fotomotiv nicht durch unpassende Transparente, Leuchtreklamen und Werbeflächen gestört wird, beschloss der Stadtrat in seiner jüngsten Sitzung einstimmig eine Satzung über die Gestaltung von Werbeanlagen zum Schutz des Stadtbildes.
Immer wieder muss sich der Rat mit der Gestaltung von Werbeanlagen im Stadtgebiet beschäftigen. Oftmals waren die beantragten Werbeflächen überdimensioniert und beeinträchtigten negativ das Stadtbild. Wenn es möglich war, wurden sie vom Rat abgelehnt. Auch außerhalb von Bebauungsplänen hat eine Kommune die Möglichkeit, mit einer Satzung besondere Regelungen zu erlassen. Sie sind verbindlich und müssen sowohl vom Antragsteller, als auch von der Genehmigungsbehörde beim Kreis zwingend beachtet werden.
Auf exakte Vorgaben verzichtet
Bewusst verzichtet wurde beim Entwurf der neuen Satzung für Werbeanlagen auf die Angabe exakter Größen, Farben oder die Art und Weise der Konstruktion – wie zum Beispiel schmiedeeiserne Einfassungen –, um die Gestaltungsfreiheit nicht zu sehr einzuengen. Verboten aber sind alle Werbeflächen, die Teile der Gebäudefassaden, Erker, Gesimse, profilierter Säulen, Ornamente, historischer Hauszeichen oder Inschriften, Fenster und Tore überdecken. Außerdem nicht erlaubt ist die störende Ansammlung von Reklamen an Gebäuden, Werbeanlagen auf Dachflächen oder an Türmen, Schornsteinen und Masten, in Vorgärten, an Balkonen und Einfriedungen sowie die Installierung von akustischen Elementen.
Die Beleuchtung muss blendfrei sein. Lauf-, Wechsel- und Blinklichter sind unzulässig, ebenso wie grelle und fluoreszierende Farbgebungen sowie durch Motoren angetriebene, sich bewegende Werbeanlagen. Wände mit wechselnden Werbeplakaten sind ebenfalls verboten. Straßenaufsteller bis zu einer Größe von 0,75 Quadratmeter sind bei Sonderaktionen nur maximal zehn Tage zulässig. Sie müssen im Rathaus eine Woche zuvor schriftlich gemeldet werden. Schaufenster und Eingangstüren dürfen höchstens zu 20 Prozent beklebt, angestrichen oder verdeckt werden. Ordnungswidrigkeiten können mit einer Geldbuße bis zu 5000 Euro geahndet werden. Einstimmig war der Rat für die Verordnung.

Weiterhin stand die Förderung des Musikforums Kastellaun auf der Agenda der Sitzung. Seit 2003 fördert die Stadt Kastellaun das Musikforum mit jährlich 6400 Euro. Innerhalb des Musikforums wird aktuell eine intensive Diskussion über die Zukunft der Chorakademie Kastellaun und ihrer Ensembles geführt. Volker Klein als Kopf dieser Institution geht voraussichtlich in neun Jahren in Rente. Er übt seine Tätigkeit zugleich mit einer Anstellung als Kantor bei der katholischen Kirche aus. Eine Wiederbesetzung seiner Kantorenstelle ist angesichts von Kirchenaustritten und der gesellschaftlichen Entwicklung sowie der rückläufigen Zahl an Studenten im Fach Kirchenmusik nicht garantiert. Aber selbst im Falle einer Neubesetzung der Kantorenstelle – so das Musikforum – könnte eine zusätzliche Kraft notwendig werden, um das vielfältige Kursangebot in seiner jetzigen Form aufrechtzuerhalten oder weiter auszubauen. Das Musikforum möchte die verbleibende Zeit mit Klein nutzen, um die Grundlage zu schaffen, Chorleitungsaufgaben zukünftig eigenständig finanzieren zu können und einen Nachfolger möglicherweise auch direkt beim Musikforum anstellen zu können.
Zuschuss soll zukünftig Chorleitung finanzieren
Die langfristige finanzielle Sicherung des Musikforums soll mit der Gründung einer Stiftung erreicht werden. Höhere Mitgliedsbeiträge, Spenden, Sponsoren, Konzerte und Veranstaltungen sollen dazu beitragen, das kulturelle Angebot für die Region zu erhalten. Die Erhöhung des jährlichen Zuschusses der Stadt Kastellaun von derzeit 6400 auf 10.000 Euro soll ein weiterer Baustein sein und zunächst in das Stiftungsvermögen fließen. Nach dem Renteneintritt von Volker Klein würde der gesamte städtische Zuschuss zur Finanzierung der zukünftigen Chorleitungsaufgaben verwendet werden. Auch hier herrschte Einigkeit in allen drei Ratsfraktionen, das Musikforum als bedeutenden Faktor städtischer Kultur mit jährlich 10.000 Euro zu fördern.

Marode ist die Überdachung der Burgbühne, was die Vorstellungen bei Wind und Regen erheblich beeinträchtigt. Außerdem wurde festgestellt, dass im Laufe der Jahre Veränderungen am Tragwerk des Planendaches vorgenommen wurden, die die Statik beeinträchtigen. Mit 25.000 Euro sind die Reparaturen veranschlagt. Bis Ende Juli sollen die Arbeiten durchgeführt werden, damit die Sommer-Spielzeit nicht ganz ins sprichwörtliche Wasser fällt und terminierte Veranstaltungen womöglich abgesagt werden müssen. Der Rat ermächtigte ohne Gegenstimme Bürgermeister Christian Keimer, die Arbeiten zu vergeben.