39-Jähriger wegen Missbrauch von Notrufen und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte verurteilt
Wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte und Missbrauchs von Notrufen: Haft für psychisch kranken Täter

Zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren und drei Monaten verurteilte das Landgericht Bad Kreuznach einen 39 Jahre alten Mann aus der Verbandsgemeinde Kirchberg wegen Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und Missbrauch von Notrufen in 123 Fällen.

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Der einschlägig vorbestrafte Angeklagte ist seit einiger Zeit in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht. Die vierte Strafkammer des Landgerichtes mit der Vorsitzenden Richterin Claudia Büch-Schmitz ordnete zudem mit dem Urteilsspruch an, dass der 39-Jährige weiterhin untergebracht bleibt. „Sie können und müssen weiter daran arbeiten, diesen eingeschlagenen Weg fortzusetzen“, gab die Richterin dem Angeklagten mit auf den Weg. Durch seine Teilnahme an der Therapie habe der 39-Jährige eine positive Entwicklung genommen, und er zeige nun, dass er Krankheitseinsicht habe.

Der Angeklagte hatte über einen längeren Zeitraum eine Verwandte und andere Personen mit Nachstellungen belästigt. Dabei beleidigte und bedrohte er die Geschädigten bei persönlichen Begegnungen und über die sozialen Netzwerke. Mehrmals verfolgte er seine Opfer mit dem Auto und gefährdete dabei sich und andere mit riskanter Fahrweise. In einem Fall rief die Mutter des Angeklagten die Polizei zu Hilfe, weil sie sich durch den Sohn bedroht fühlte. Dabei war der 39-Jährige mit einer Astsäge und einem Messer bewaffnet und leistete Widerstand.

Notruf der Polizei fast lahmgelegt

Außerdem beleidigte er die Polizisten. Ende Oktober 2021 und im Januar 2022 legte der Angeklagte fast den Notruf der Polizei in Simmern lahm. Er rief in insgesamt 123 Fällen die Notrufnummer der Polizeiinspektion an und schilderte wirre Sachverhalte. Davor hatte der 39-Jährige ständig andere Rufnummern der Polizei angerufen und den Betrieb der Behörde damit empfindlich gestört.

Die Taten hat der Angeklagte in der Berufungsverhandlung eingeräumt, und er bekräftigte auch, dass er sein Verhalten bedauert. „Ich habe mich ungerecht behandelt gefühlt“, erklärte der 39-Jährige. Dass er damals vermindert schuldfähig war, hatte auch Staatsanwältin Hannen in ihrem Antrag auf eine Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren und sechs Monaten berücksichtigt.

“Verantwortung trotz Krankheit"

Negativ falle aber ins Gewicht, dass der Angeklagte einschlägig vorbestraft und sehr schnell wieder rückfällig geworden war. „Für meinen Mandanten bestand eine Notlage, da er völlig überfordert und psychisch krankt war“, so Rechtsanwalt Mathis Kuhn. Der Verteidiger beantragte wahlweise die Einstellung des Verfahrens oder eine Freiheitsstrafe von maximal drei Monaten. Die Therapie schlage bei dem 39-Jährigen an, er zeige Einsicht, dass er falsch gehandelt habe, begründete Kuhn den Antrag.

Richterin Büch-Schmitz erinnerte den Angeklagten daran, dass eine von seinen Nachstellungen betroffene Frau so massiv in ihrer Lebensführung eingeschränkt war, dass sie sich nicht mehr aus dem Haus traute. „Auch wenn man krank ist, hat man eine Verantwortung und muss Hilfen wie Therapien annehmen“, so die Richterin. Die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus wird dem 39-Jährigen auf seine Haftstrafe angerechnet.

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