Nach der Messerattacke von Dillendorf ist der Beschuldigte weiter auf freiem Fuß. Die Staatsanwaltschaft Bad Kreuznach ordnet den Fall ein. (Symbolfoto) David Inderlied/dpa
Paragrafen können mitunter trocken und verklausuliert sein. Doch im Strafgesetzbuch und der Strafprozessordnung stehen Sätze, die für die Messerattacke in Dillendorf immens wichtig sind – auch wenn so mancher Anwohner darüber fassungslos ist.
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Anfang September soll es laut Angaben von Anwohnern und der Staatsanwaltschaft Bad Kreuznach zu einer blutigen Auseinandersetzung zwischen zwei Männern gekommen sein. Mit einem Messer soll der mutmaßliche Täter mehrfach auf das Opfer, einen Kommunalpolitiker aus dem Ort, eingestochen haben – auch im Kopf-Bereich.