Ein gutes Stück weit hausgemacht ist das Urteil des OVG und das, was dieser Richterspruch zur Folge haben dürfte. Denn das 30 Seiten umfassende und in Sachen Einzelfallbetrachtung tief ausgearbeitete Urteil zeigt: Es gab und gibt keine rechtlich bindende Regelung für den höchst sensiblen Bereich des Welterbes. Die Sichtachsenstudie mag ein politisches Instrument sein, hat aber in der Einzelfallprüfung wohl kaum (juristische) Relevanz.
Dass das ausführliche Urteil mit keiner Silbe auf den Charakter des Mittelrheintals als Unesco-Welterbe reflektiert, verwundert – aber nur auf den ersten Blick. Denn es ist doch in all den Jahren der Streiterei über nichts anderes geredet worden. Rechtlich betrachtet, bleibt es allerdings genau das: Gerede.
Ob die Landschaft durch drei neue Windräder verschandelt wird, ist die eine Frage. Die andere ist, was die juristische Weichenstellung durch das OVG grundsätzlich bedeutet. Angesichts des mit 954.000 Euro festgesetzten Streitwerts ist offen, wer rund ums Welterbe künftig solche Prozessrisiken eingehen wird – und wer in der nahen Zukunft Druck auf die Behörden und auch auf die Kommunen ausübt, um analog zu Weiler weitere Projekte zu verwirklichen.
Das Unternehmen Boreas hat es geschafft, der Sichtachsenstudie ihren Nimbus der Unumstößlichkeit zu nehmen. Nicht nur, weil hartnäckig der Prozessweg beschritten wurde, sondern auch, weil den zahlreichen politischen Verlautbarungen keine rechtlich bindenden Normierungen folgten. Es ist gut möglich, dass nun ein heftiger Streit um neue Windkraftprojekte und das in dieser Hinsicht lukrative Welterbe entbrennt. Es wäre ein hausgemachtes Dilemma.