Mehrheit im Rat stimmt dafür - Tierhilfe Rhein-Hunsrück beklagt Probleme
VG-Rat Simmern-Rheinböllen erlässt Katzenschutzverordnung: Tierhilfe beklagt Probleme
Freilaufende Katzen müssen registriert und unfruchtbar gemacht werden, laut der neuen Katzenschutzverordnung in der VG Simmern-Rheinböllen. Suzanne Breitbach
Suzanne Breitbach

Simmern-Rheinböllen. Der Verbandsgemeinderat (VG) Simmern-Rheinböllen hat in seiner jüngsten Sitzung eine Katzenschutzverordnung für das Gebiet der VG auf den Weg gebracht. Der VG-Rat hat diese mit Stimmenmehrheit beschlossen.

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Die Tierhilfe Rhein-Hunsrück hatte beklagt, dass es in vielen Gemeinden der VG Probleme mit freilaufenden Katzen gebe. Aufgrund der hohen Anzahl dieser Katzen seien „Schmerzen, Leiden oder Schäden bei diesen Katzen“ feststellbar, lautete die Begründung für den Beschlussvorschlag. Unter anderem könne der unkontrollierte freie Auslauf fortpflanzungsfähiger Katzen verboten oder beschränkt werden, ebenso könne eine Kennzeichnung und Registrierung der in dem Gebiet gehaltenen Katzen zur Pflicht werden.

Wie die Tierhilfe mitteilt, handelt es sich bei den freilaufenden Katzen häufig um entlaufene, ausgesetzte und zurückgelassene Hauskatzen und deren Nachkommen. Bei diesen Tieren seien Krankheiten und Verletzungen signifikant häufiger anzutreffen als bei Katzen, die in menschlicher Obhut gehalten werden. Auch der Anteil abgemagerter, unterernährter Katzen sei bei den freilebenden Tieren sehr hoch.

Hohe Katzen-Population führt zu Krankheiten und Missständen

Die Katzen würden um ihr Revier kämpfen und um Nahrung. Vor allem weibliche Katzen wären häufig zu geschwächt, um ihren Nachwuchs zu versorgen. Es komme häufig zu Missbildungen durch Inzucht, Katzen würden vergiftet, lebend in Mülltonnen entsorgt, Jungtiere erschlagen in Mülltonnen aufgefunden. Auch schwerste Fälle von Katzenseuche würden immer wieder auftreten.

Die Katzenschutzverordnung verpflichtet Katzenhalter, wenn sie eine fortpflanzungsfähige Katze haben und dieser unkontrollierten und freien Auslauf gewähren, das Tier von einem Tierarzt kastrieren oder sterilisieren zu lassen. Außerdem müssen die Katzen gekennzeichnet und registriert werden. Bei einer Änderung der Daten, wie bei einem Wohnortwechsel oder wenn es einen neuen Halter gibt, muss dies ebenfalls gemeldet werden.

Keine Einigkeit im VG-Rat

Kosten der Registrierung und Unfruchtbarmachung tragen die Katzenhalter. Das Ordnungsamt der VG ist zuständig und kann bei freilaufenden Katzen von den Haltern die Nachweise über Kennzeichnung beziehungsweise Unfruchtbarmachung einfordern. Bei Zuwiderhandlungen kann das Ordnungsamt ein Bußgeld verhängen.

Im VG-Rat herrschte keine Einigkeit. CDU-Fraktionssprecher Christian Klein hielt gar nichts von einer Katzenschutzverordnung: „Wir reden immer über weniger Bürokratie. Das hier ist ein Beispiel für mehr Bürokratie.“ Teile der CDU-Fraktion folgten seiner Ansicht, aber auch Mitglieder anderer Fraktionen stimmten dagegen. Das Abstimmungsergebnis ergab am Ende 20 Jastimmen bei zehn Gegenstimmen und einer Enthaltung.

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