Halter müssen ihre Katzen registrieren - Freigänger müssen unfruchtbar sein: VG Kirchberg will Leid von Streunern verringern: Katzenschutzverordnung tritt zum 1. Januar in Kraft
Halter müssen ihre Katzen registrieren - Freigänger müssen unfruchtbar sein
VG Kirchberg will Leid von Streunern verringern: Katzenschutzverordnung tritt zum 1. Januar in Kraft
Der Rat der Verbandsgemeinde Kirchberg hat eine Katzenschutzverordnung verabschiedet. Diese soll insbesondere das Leid herrenloser Tiere minimieren. Sie betrifft aber auch Freigängerkatzen. Foto: Patrick Pleul/dpa Patrick Pleul. picture alliance / Patrick Pleul
Kirchberg. Was auf Landesebene keine Zustimmung fand, wurde im Rat der Verbandsgemeinde (VG) Kirchberg nicht einmal diskutiert. Einstimmig votierte das Gremium in seiner jüngsten Sitzung für die Einführung einer Katzenschutzverordnung. Die Verordnung wird ab dem 1. Januar 2025 für die gesamte VG gültig sein.
Sie diene in erster Linie dem Schutz von Katzen, die entlaufen, ausgesetzt oder zurückgelassen wurden, wird in der entsprechenden Beschlussvorlage erklärt. Ihr Leid soll zukünftig minimiert werden. Doch die Verordnung hat auch Folgen für Besitzer von Katzen, insbesondere von Freigängern.