Analyse Nach der Verhandlung des Verwaltungsgerichts gibt es verschiedene Optionen
Verwaltungsgericht lässt 5 Optionen offen: So kann es weitergehen mit der Brücke

Der Weg über den Rhein scheint bei St. Goar nach wie vor weit – vor allem dann, wenn auch in den kommenden Jahren nur temporär eine Fähre nach St. Goarshausen verkehrt und keine feste Querung besteht. Der Kreis will allerdings den Etat für eine Beteiligung an Planungskosten beibehalten. 

Thomas Torkler

Koblenz/Simmern. Wie geht es weiter in Sachen Mittelrheinbrücke nach der mündlichen Verhandlung des Verwaltungsgerichts Koblenz? Nicht nur die Entscheidung der 1. Kammer unter Vorsitz von Dr. Alexander Eichhorn wird in den kommenden Tagen mit Spannung erwartet, sondern auch die nächste Sitzung des Kreistags Rhein-Hunsrück, die für Montag, 12. März, vorgesehen ist. Mehrere Sachverhalte bleiben von der Verhandlung im Gedächtnis.

1 Es ist die Frage, ob das Gericht isoliert betrachtet, dass Landrat Marlon Bröhr im Sommer 2017 einen Tagesordnungspunkt zur Brücke nicht zugelassen hat – oder ob die Richter den ersten Teilaspekt des Antrags, ein Raumordnungsverfahren zu beauftragen, mit in ihre juristische Bewertung einschließen. Interessant ist, dass die Fraktionen der Freien Wähler, FDP und SPD bei ihrem Antrag vom Juni 2017 genau jenen Wortlaut gewählt haben, den fünf Monate zuvor Landrat Frank Puchtler im Rhein-Lahn-Kreis als Beschlussvorschlag eingebracht hatte, um das Raumordnungsverfahren mit dem Land anzugehen. Dieser Vorschlag wurde mit überwältigender Mehrheit angenommen und im Bad Emser Gremium geschlossen auch von der CDU-Fraktion getragen. Landrat Bröhr erklärte vor Gericht nun, dass der Kreis selbst kein Raumordnungsverfahren beauftragen darf (wir berichteten) und begründete damit, weshalb er den Antrag der Fraktionen nicht zugelassen hat.

2 Möglich ist, dass das Gericht sich allein auf die grundsätzliche Nichtzulassung des Antrags fokussiert. Unter Berücksichtigung der „Befassungskompetenz“, also mit Blick auf die Pflicht, Themen, die den Kreis betreffen, zu behandeln, könnte dies dazu führen, dass Bröhrs Handeln vom Verwaltungsgericht als rechtswidrig erklärt wird. Richter Winfried Porz gab dem Landrat die Empfehlung, keinen Gang durch die Instanzen anzustreben. Dies ließ vorbehaltlich der Schlussberatung einerseits darauf schließen, dass das Gericht der Klage gegen Bröhr stattgibt, andererseits auch darauf, dass der Landrat dies möglicherweise nicht akzeptieren könnte.

3 Sehr deutlich betonte Landrat Bröhr vor Gericht, dass er nichts dagegen hat, das Thema Mittelrheinbrücke im Kreistag zu diskutieren. Dies dürften gerade die Freien Wähler vernommen haben, die bereits im März 2017 Schiffbruch bei ihrem Versuch erlitten hatten, die Brücke im Kreistag zu behandeln. Mit Verweis auf vorliegende Gutachten und eine aus seiner Sicht dadurch feststehende Klassifizierung als Landesstraße lehnte Bröhr dies damals ab. Die Brücke, so der Tenor, sei kein Beratungsgegenstand mehr für den Kreis. Jetzt scheint aber der Weg für eine erneute Thematisierung der Brücke frei. Es ist offen, ob die klagenden Fraktionen neue Anträge zur Brücke stellen und ob sie beispielsweise ihren vor Gericht behandelten Antrag abändern. Die Koblenzer Richter machten diesen Vorschlag in der Verhandlung, um das Verfahren damit womöglich abkürzen zu können. Vorbehaltlich der Beratung seiner Fraktion erklärte Michael Maurer für die SPD, dass er an dem Antrag vorerst festhalten wolle.

4 Fest steht, dass dieser Rechtsstreit zur Brücke den Steuerzahler Geld kostet. Es handelt sich um eine sogenannte Organklage, da Kreistagsfraktionen gegen den Landrat geklagt haben. Die Kosten des gesamten Verfahrens einschließlich aller Personalaufwendungen und Anwaltsgebühren kommen damit auf den Kreis zu.

5 Heute geht es im Landtag mit der Brücke weiter. Die AfD möchte, dass ein neues Verkehrsgutachten erfolgt. Die CDU-Fraktion fordert, dass das Land ein Raumordnungsverfahren mit offener Trägerschaft startet. Volker Boch

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