Verwaltungsgericht Koblenz gibt der Klage eines Bewohners der Gemeinde gegen Anlagen Recht - Berufung zugelassen
Verwaltungsgericht Koblenz gibt Klage gegen Anlagen Recht: Windräder in Metzenhausen rechtswidrig
Zwei Windkraftanlagen im Südwesten von Metzenhausen sowie eine weitere im Süden des Dorfes wurden rechtswidrig errichtet, sagt das Verwaltungsgericht Koblenz und gab dem Kläger aus der Gemeinde Recht. Allerdings wird das Verfahren wohl in die Berufung gehen. Foto: Thomas Torkler

Metzenhausen. Die Klage eines Einwohners gegen die Errichtung und den Betrieb von Windenergieanlagen in Metzenhausen war erfolgreich. Wie das Verwaltungsgericht Koblenz mitteilt, war die einem Unternehmen im Dezember 2016 erteilte Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb von drei Windenergieanlagen (WEA) in Metzenhausen rechtswidrig. Das Verwaltungsgericht hob mit seiner Entscheidung die entsprechende Genehmigung auf.

Gegen die der Betreibergesellschaft erteilte Genehmigung hatte der Kläger, ein Einwohner von Metzenhausen, Widerspruch erhoben und erfolglos ein Eilverfahren angestrengt. Mit seiner Klage verfolgte er sein Begehren weiter und trug dabei insbesondere vor, die Windräder beeinträchtigten ihn unzumutbar durch Schall und Schatten.

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