Verwaltungsgericht Koblenz entscheidet: Triwo Hahn Airport muss dem Land Beihilfen nicht zurückzahlen
Verwaltungsgericht Koblenz hebt Rückforderungsbescheid über Zahlungen vom Land aus den Jahren 2017 und 2018 auf
Verwaltungsgericht Koblenz entscheidet: Triwo Hahn Airport muss dem Land Beihilfen nicht zurückzahlen
Flughafen Hahn. Das Land Rheinland-Pfalz darf die in den Jahren 2017 und 2018 gewährten Beihilfen zunächst nicht vom Triwo Hahn Airport zurückfordern. Dies entschied das Verwaltungsgericht Koblenz und hob den Rücknahme- und Rückforderungsbescheid auf.
Aktualisiert am 21. März 2024 16:45 Uhr
Der damalige Flughafen Frankfurt-Hahn erhielt für die Jahre 2017 und 2018 staatliche Beihilfen in Form einer Betriebsbeihilfe in Höhe von rund zehn Millionen Euro. Diese Beihilfen waren von der EU-Kommission genehmigt worden. Im Mai 2021 erklärte das (erstinstanzliche) Gericht der Europäischen Union die Genehmigung der Europäischen Kommission für nichtig.