Verwaltungsgericht Koblenz hebt Rückforderungsbescheid über Zahlungen vom Land aus den Jahren 2017 und 2018 auf: Verwaltungsgericht Koblenz entscheidet: Triwo Hahn Airport muss dem Land Beihilfen nicht zurückzahlen
Verwaltungsgericht Koblenz hebt Rückforderungsbescheid über Zahlungen vom Land aus den Jahren 2017 und 2018 auf
Verwaltungsgericht Koblenz entscheidet: Triwo Hahn Airport muss dem Land Beihilfen nicht zurückzahlen
Ryanair hat angekündigt, künftig drei statt der bisherigen zwei Maschinen auf dem Hahn stationieren zu wollen. Es ist damit zu rechnen, dass die Iren ihre Ankündigung im Zuge des neuen Sommerflugplans wahrmachen, denn demnach fliegen sie einige neue Ziele vom Hahn aus an. Thomas Torkler
Flughafen Hahn. Das Land Rheinland-Pfalz darf die in den Jahren 2017 und 2018 gewährten Beihilfen zunächst nicht vom Triwo Hahn Airport zurückfordern. Dies entschied das Verwaltungsgericht Koblenz und hob den Rücknahme- und Rückforderungsbescheid auf.
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Der damalige Flughafen Frankfurt-Hahn erhielt für die Jahre 2017 und 2018 staatliche Beihilfen in Form einer Betriebsbeihilfe in Höhe von rund zehn Millionen Euro. Diese Beihilfen waren von der EU-Kommission genehmigt worden. Im Mai 2021 erklärte das (erstinstanzliche) Gericht der Europäischen Union die Genehmigung der Europäischen Kommission für nichtig.