Urteil Koblenzer Richter weisen die Klage der Gemeinde Mutterschied ab - Funktion der K 54 ist nicht überregional: Verwaltungsgericht: Abstufung der K 54 bei Mutterschied ist rechtens
Urteil Koblenzer Richter weisen die Klage der Gemeinde Mutterschied ab - Funktion der K 54 ist nicht überregional
Verwaltungsgericht: Abstufung der K 54 bei Mutterschied ist rechtens
Die K 54 hat laut Urteil des Verwaltungsgerichts keine übergeordnete Verkehrsbedeutung und konnte dadurch abgestuft werden. Foto: Thomas Torkler
Koblenz. Das Verwaltungsgericht Koblenz hat die Klage der Ortsgemeinde Mutterschied gegen die Abstufung der Kreisstraße 54 (K 54) zur Gemeindestraße abgewiesen. Diese Entscheidung verkündete das Gericht nun in einer schriftlichen Mitteilung. Die von der Abstufung betroffene Straße verbindet die Ortslagen Mutterschied und Altweidelbach.
Zu der Abstufung war es gekommen, nachdem der Landesbetrieb Mobilität (LBM) Rheinland-Pfalz dem beklagten Rhein-Hunsrück-Kreis mitgeteilt hatte, dass die K 54 keine überregionale und damit „flächenerschließende“ Funktion mehr habe. Nach einem erfolglosen Widerspruch gegen die daraufhin erfolgte Abstufung durch den Kreis hat die Gemeinde dagegen Klage erhoben.