Kriminalität Mutmaßlicher Täter muss eine dreijährige Jugendstrafe absitzen - Gericht sieht "bedingten Tötungsvorsatz"
Versuchter Totschlag: Haft für 19-Jährigen
Die Statue Justizia
Die Statue Justizia. Foto: Peter Steffen/Archiv
Peter Steffen/Archiv. dpa

Ravengiersburg/Bad Kreuznach. Zu einer Jugendstrafe von drei Jahren hat die Jugendstrafkammer des Bad Kreuznacher Landgerichts einen 19-jährigen Oberstufenschüler vom Hunsrück verurteilt. Die Kammer unter Vorsitz von Richter Bruno Kremer sieht es als erwiesen an, dass er in der Nacht vom 8. auf den 9. Oktober 2016 auf einer Geburtstagsparty an der Grillhütte in Ravengiersburg einen heute ebenfalls 19-Jährigen mit einem sogenannten Totschläger auf den Kopf geschlagen und ihn dabei erheblich verletzt hat (wir berichteten mehrfach).

Aktualisiert am 14. Dezember 2017 16:44 Uhr
Nach Ansicht des Gerichts hat der junge Mann dabei den möglichen Tod seines Opfers billigend in Kauf genommen. In das Urteil fließt auch eine Bewährungsstrafe mit ein, die das Amtsgericht Simmern wegen des gewerbsmäßigen Handels mit Betäubungsmitteln, Körperverletzung und Nötigung vor Jahresfrist ausgesprochen hat.

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