Erst nach Gerichtsurteil können in Irmenach Waren verkauft werden - Kreisverwaltung wollte Markt verbieten: Verkauf erst nach Gerichtsurteil: Händler und Kunden von „Mobiler Einkaufsstraße“ in Irmenach enttäuscht
Erst nach Gerichtsurteil können in Irmenach Waren verkauft werden - Kreisverwaltung wollte Markt verbieten
Verkauf erst nach Gerichtsurteil: Händler und Kunden von „Mobiler Einkaufsstraße“ in Irmenach enttäuscht
Sandra Werner (rechts) ist mit ihrer Mutter aus Enkirch nach Irmenach gefahren, um am Stand von Marion Schmitt (links) aus Alterkülz Unterwäsche zu kaufen. Foto: Christoph Strouvelle Christoph Strouvelle
Irmenach. Als Peter Sauer, Organisator der mobilen Einkaufsstraße in Irmenach, am Montagnachmittag sich telefonisch nochmals beim Verwaltungsgericht Trier vergewissert, dass die Aktion stattfinden kann, ist er erleichtert. „Wir können aufbauen. Ruf die anderen an, sie sollen zurückkommen“, sagt er zu Monika Schmitt, die ihren Einkaufswagen mit Unterwäsche halb geschlossen hält und jetzt zügig verkaufsbereit macht.
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Was ist passiert? Sauer, der seinen Unterhalt mit dem Verkauf von Gewürzen auf Märkten bestreitet, hat sich aufgrund der Corona-Einschränkungen und des damit verbundenen Verbots von Spezialmärkten eine mobile Einkaufsstraße einfallen lassen. Händler, die sonst auf Märkten ihre Waren anbieten, stellen sich dort mit Abstand auf private Grundstücke und öffnen für einen Tag ihre rollenden Geschäfte.