Brand in Waldkapelle
Vandalismus in Emmelshausen war gar keiner
Völlig schwarz ist die Marienstatue in der Waldkapelle hinter dem Schützenhaus in Emmelshausen. Die Ursache war ein Brand, der durch eine Kerze entstanden war.
G. Petry

Verkohlte Bänke, verrußte Marienstatue und Wände: Was zunächst nach üblem Vandalismus aussah, entpuppte sich als vermutliches Versehen. Einem Obdachlosen, der sich wärmen wollte, lief wohl das Entzünden einer Kerze aus dem Ruder.

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Verkohlte Bänke und schwarzer Ruß in der Waldkapelle hinter dem Schützenhaus in Emmelshausen sorgten in den vergangenen Wochen für Entsetzen bei den Bürgern. „Wer sollte solch einen Vandalismus verüben?“, fragten sich viele Emmelshausener. Nach Rückfrage bei der Polizei aber stellte sich heraus: Das Feuer, das bereits zwischen dem 20. und 23. April für eine teilweise Verwüstung der Kapelle gesorgt hatte, wurde wohl nicht vorsätzlich gelegt.

Wie die Kriminalpolizei Simmern erklärt – sie ermittelt bei Bränden und Gebäudeschäden –, wollte sich ein Obdachloser mit einer Kerze aufwärmen. Dabei habe er ungeschickt mit der Kerze hantiert, wodurch in der Folge ein Feuer entstanden sei. „Da kamen viele Zufälle zusammen“, sagt ein Beamter der Kripo.

Auch die Bänke in der Waldkapelle wurden sehr in Mitleidenschaft gezogen.
G. Petry

Generell seien Brände an solchen Kapellen mehr als selten, andere Sachbeschädigungen hingegen gebe es leider immer mal wieder, erklärt Andreas Wich-Glasen, Leiter der Polizeiinspektion (PI) Boppard, die den Fall zunächst aufgenommen hatte. Auch Bildstöcke seien hin und wieder Opfer von Vandalismus. Weit häufiger aber fänden Sachbeschädigungen an Bushaltestellen, Briefkästen oder Parkbänken statt, erklärt er. Die Motivation für solche Taten sei nur schwer zu erklären. „Mal ist es jugendlicher Übermut, mal ein blöder Gedanke“, sagt Wich-Glasen. Wer warum so etwas mache, ließe sich wohl nicht über einen Kamm scheren. „Häufig sind das Momentmotivationen“, erklärt er.

„Man versucht, solche Stätten durch das Strafmaß angemessen zu schützen.“
Ein Beamter der Polizeiinspektion Boppard

Da religiöse Stätten grundsätzlich unter einem besonderen Schutz stehen und einen besonderen Stellenwert haben, würde die Bewertung einer solchen Tat anders ausfallen, die Straftat werde meist höher bemessen als bei anderen Sachbeschädigungen. Wer „Gegenstände der Verehrung einer im Staat bestehenden Religionsgesellschaft oder Sachen, die dem Gottesdienst gewidmet sind [...] beschädigt oder zerstört, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft“, heißt es im Strafgesetzbuch. Auch der Versuch einer solchen Straftat ist bereits strafbar. „Man versucht, solche Stätten durch das Strafmaß angemessen zu schützen“, erklärt die PI Boppard dazu.

In diesem Fall werde die Kriminalpolizei prüfen, ob der Brand fahrlässig – wovon wohl auszugehen sei angesichts der Sachlage – oder vorsätzlich gelegt beziehungsweise entstanden ist. Bei Straftaten generell werde das Strafmaß in der Regel nach der privaten wirtschaftlichen Situation des Täters in Tagessätzen bemessen. Diese könnten auch in Form einer Freiheitsstrafe abgegolten werden. Im Falle eines Obdachlosen dürfte diese eher gering ausfallen, da er vermutlich nicht über besonderes Vermögen verfüge. „Das tatsächliche Strafmaß aber ist schwer abzuschätzen“, sagt Wich-Glasen. Das werde ein entsprechendes Verfahren zeigen.

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