54-Jähriger kommt nach Berufungsverhandlung auf freien Fuß - Gericht sieht einmaliges Versagen und keine Rückfallgefahr
Übergriff auf schwerbehinderte junge Frau – 54-Jähriger nach Berufung und U-Haft frei
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Bad Kreuznach. Für den 54-jährigen Angeklagten, der zuletzt im Rhein-Hunsrück-Kreis lebte, hat sich die Berufung ausgezahlt. Mit dem Urteil des Landgerichtes Bad Kreuznach kommt er nach sieben Monaten Untersuchungshaft auf freien Fuß.

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In der zweiten Instanz wurde seine Freiheitsstrafe von zwei Jahren und vier Monaten auf ein Strafmaß von zwei Jahren reduziert. Die Staatsanwaltschaft und auch die Richter am Landgericht gehen zudem von einer günstigen Sozialprognose aus, was dem bisher nicht vorbestraften 54-Jährigen eine Bewährungschance eröffnete.

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Rhein-Hunsrück-Zeitung

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