Ein Monitoring zur Früherkennung in der Wildtierpopulation ist auch im Jahr 2022 für Jäger Pflicht
Tollwut rechtzeitig erkennen: Teilnahme am Wildtier-Monitoring auch für Hunsrücker Jäger Pflicht
Neben Füchsen gehören auch Marderhunde und Waschbären zu den sogenannten „Indikatortieren“. Bei ihnen kommt eine Infektion mit dem Tollwutvirus mit einer deutlich höheren Wahrscheinlichkeit vor als bei anderen Wildtieren. Foto: privat
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Rhein-Hunsrück. Wichtiger Hinweis für Jäger: Auch im Jahr 2022 ist das Tollwut-Monitoring nach der Tollwut-Verordnung des Landes Pflicht. Darauf weist die Kreisverwaltung Rhein-Hunsrück hin.

Verendete oder erlegte verhaltensgestörte Füchse, Marderhunde und Waschbären müssen demnach an das Landesuntersuchungsamt (LUA) Rheinland-Pfalz geschickt oder bei der Kreisverwaltung, Veterinäramt, abgegeben werden. Bei den genannten Tieren kommt nach Angaben der Verwaltung eine Infektion mit dem Tollwutvirus mit einer deutlich höheren Wahrscheinlichkeit vor als bei anderen Wildtieren.

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