Untersuchungsbericht legt nahe, dass Fahrt trotz nahenden Gewitters aufgrund wirtschaftlicher Zwänge erfolgte
Tödliches Unglück am Mittelrhein im Sommer 2020: Ballonfahrer hätte nicht starten dürfen
Nach dem dramatischen Absturz im Spätsommer 2020 bei St. Goar kam der Heißluftballon im Steilhang oberhalb der Bahngleise zum Stillstand. Die Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung hat jetzt ihren Bericht veröffentlicht, in dem sie darauf eingeht, was zu dem Unglück geführt hat. Foto: Reinhardt A. Hardke
Reinhard A. Hardke

Die Wetterverhältnisse waren grenzwertig, eine Schauer-Gewitter-Front im Anmarsch, doch der Ballonführer entschloss sich zum Start. Es war eine folgenschwere Entscheidung, mit der sich am Abend des 16. August 2020 ein tragisches Unglück im Mittelrheintal ereignet hat, bei dem ein 35 Jahre alter Ballonführer ums Leben kam und sechs weitere Insassen schwer verletzt wurden.

Die behördliche Untersuchung des Vorfalls hat nun ergeben: Bei der Startentscheidung des Piloten spielten sehr wahrscheinlich wirtschaftliche Zwänge eine Rolle. Auch während der verhängnisvollen Fahrt wurden Fehler gemacht: Eine sichere Landemöglichkeit vor dem Überqueren des Waldstücks, bei dem der Ballon erstmals in Notlage geriet, wurde außer Acht gelassen.

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