Mörsdorf hat Eilantrag beim Verwaltungsgericht Koblenz eingelegt - Wie ist die Hängeseilbrücke zu bewerten?
Streit zwischen Gemeinde und Rhein-Hunsrück-Kreis: Geierlay bleibt zu
Kein Durchgang: Vorerst scheint es bei einer Sperrung der Geierlay zu bleiben. Die Hängeseilbrücke darf seit dem 1. April nicht überquert werden. Foto: Archiv Werner Dupuis
Volker Boch

Mörsdorf. Die Hängeseilbrücke Geierlay bei Mörsdorf bleibt bis auf Weiteres gesperrt – und beschäftigt das Verwaltungsgericht Koblenz. „Zwischen der Ortsgemeinde Mörsdorf und dem Rhein-Hunsrück-Kreis besteht Streit darüber, ob die Geierlay-Hängeseilbrücke als eine ,einem Freizeitpark ähnliche Einrichtung' im Sinne Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz einzustufen ist“, erklärte Mörsdorfs Ortsbürgermeister Marcus Kirchhoff am Donnerstag in einer Mitteilung.

Aktualisiert am 04. Juni 2021 10:11 Uhr
Am Mittwoch hatte die Kreisverwaltung auf Nachfrage gegenüber unserer Zeitung dagegen erklärt, dass die Gemeinde das über die Region hinaus beliebte Ausflugsziel nach der neusten Corona-Schutzverordnung wieder öffnen dürfte. Dennoch hätten sich die Mörsdorfer gegen eine Öffnung entschieden.

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