Oberverwaltungsgericht: Genehmigung der Kreisverwaltung war rechtens - Neues Gutachten gibt Ausschlag - Leitfäden des Landes nicht verbindlich: Streit um Horner Windräder entschieden: Genehmigung der Kreisverwaltung Rhein-Hunsrück war rechtens
Oberverwaltungsgericht: Genehmigung der Kreisverwaltung war rechtens - Neues Gutachten gibt Ausschlag - Leitfäden des Landes nicht verbindlich
Streit um Horner Windräder entschieden: Genehmigung der Kreisverwaltung Rhein-Hunsrück war rechtens
Die beiden Windräder, die im Zentrum eines jahrelangen juristischen Streits liegen, gehören zu insgesamt neun Windrädern, die sich in Horn drehen. Foto: Boch Volker Boch
Horn/Simmern/Koblenz. Ein langer Streit um die Genehmigung von zwei Windrädern in Horn scheint endgültig beendet zu sein. Gut eineinhalb Jahre nach der Entscheidung des Verwaltungsgerichts Koblenz hat der 1. Senat des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz in Koblenz Anfang Oktober eine klare Position zum lange währenden Streit um die Genehmigung der beiden Horner Anlagen eingenommen.
Das Urteil des Verwaltungsgerichts (VG) wurde kassiert und die Rechtmäßigkeit des Genehmigungsverfahrens festgestellt. Der Richterspruch des Oberverwaltungsgerichts (OVG) hat über die Einzelentscheidung hinaus möglicherweise Präzedenzcharakter, denn bis dato als maßgeblich geltende Leitfäden zum Vogelschutz sind nach Einschätzung des OVG rechtlich nicht verbindlich.