Verkehrssicherungspflicht: Eigentümer haften bei Versäumnissen
Straßenmeisterei Kastellaun bittet: Grundstücke kontrollieren
Streckenwart Daniel Becker kontrolliert regelmäßig Kreis-, Landes- und Bundesstraßen. Wenn Hecken und Sträucher zu weit auf die Fahrbahn ragen, müssen Grundstückeigentümer Abhilfe schaffen. Foto: Suzanne Breitbach
Suzanne Breitbach

Rhein-Hunsrück. Der Landesbetrieb Mobilität (LBM) wendet sich an Privateigentümer, deren Grundstücke sich an Kreis-, Landes- oder Bundesstraßen befinden, und macht auf die Verkehrssicherungspflicht aufmerksam.

Lesezeit 1 Minute
Streckenwart Daniel Becker, der im Bereich der Stadt Boppard und in Teilen der Verbandsgemeinde Hunsrück-Mittelrhein täglich unterwegs ist, bittet Betroffene, sich mit der zuständigen Straßenmeisterei in Kastellaun (Telefon 06762/934 80) in Verbindung zu setzen.

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