Der Vorsitzende des Stadtverbands, Tobias Kölzer, führte ins Thema ein und machte die Position seiner Partei bei diesem komplexen Thema deutlich. Es ist nicht neu, dass die CDU in Rheinland-Pfalz gegen die jetzige Form der wiederkehrenden Beiträge ist.
Die dabei auf die Anlieger entfallenden Anteile sollten gemäß CDU-Vorschlag künftig aus dem originären Landeshaushalt gezahlt werden. Am finanziellen Anteil der Gemeinden und an ihrer Entscheidungs- und Planungshoheit ändere sich dabei nichts, schreiben die Christdemokraten in ihrer Pressemitteilung. In der Praxis bedeute das, dass die Gemeinden unverändert selbstständig im Rahmen ihrer finanziellen Möglichkeiten über notwendige Unterhaltungsmaßnahmen entscheiden.
Dies führe also weder dazu, dass sich die Bautätigkeit der Gemeinden zulasten des Landeshaushaltes ausweite, noch zu einer Begrenzung der Zahl möglicher straßenbaulicher Maßnahmen gegenüber der bisherigen Rechtslage. Es entlaste aber die Gemeinden von bürokratischen Berechnungen der Belastungen für den einzelnen Bürger und beseitige die damit verbundene Rechtsunsicherheit im Klagefall, meinen die Kommunalpolitiker der Union.
Den Blick auf weitere Themen weitete im Anschluss Alexa Bach, Fraktionsvorsitzende der CDU-Stadtratsfraktion und Kandidatin für das Amt der Ortsvorsteherin Boppard. Sie beleuchtete die spezifischen Herausforderungen und Perspektiven für Boppard und gab Impulse für die weitere Diskussion.
Nach der Erörterung Bopparder Themen ging es zurück zu den Straßenausbaubeiträgen, auf die Gerd Thielmann in seinem Vortrag als Höhepunkt des Abends intensiver einging. Der Experte und neutrale Rechtsexperte auf dem Gebiet sprach sich für die wiederkehrenden Ausbaubeiträge in Rheinland-Pfalz in der jetzigen Form aus. Thielmann stellte dar, dass am Ende immer der Bürger zahle und in dieser Form aber dem Rechtsprinzip der Vorteilsbezogenheit angemessen Rechnung getragen würde, da Anlieger ja auch am meisten von guten Straßen profitierten. Gleichzeitig werde die Gemeinde angemessen beteiligt, in Boppard gemäß der Satzung von 2021 mit 35 Prozent.
Thielmanns erläuterte Gerichtsurteile zeigten aber auch Nachteile des Verfahrens auf: Die Richter legten die Kriterien für die Aufteilung der Gebiete (Einwohnerzahl, trennende Straßen oder Gleise) teils sehr unterschiedlich aus, was zu einem Aufwand für die Verwaltung und teilweise zu Rechtsunsicherheit führe. Ein Stadtrat kommentierte dies trocken mit der bekannten Weisheit: „Vor Gericht und auf hoher See sind wir allein in Gottes Hand.“
Der Vortrag des Experten regte zu zahlreichen Fragen aus dem Publikum an, die sowohl von ihm selbst als auch – auf Boppard bezogen – von Alexa Bach und Tobias Kölzer beantwortet wurden. Zusätzlich wurden durch Vertreter der Stadtverwaltung Boppard erweiterte Informationen zum Vorgehen gegeben.
Derzeit befinden sich die Mitarbeiter noch in der Erfassung der Abrechnungsmodalitäten für die 18 Abrechnungsbezirke Boppards. Es würden zunächst die Informationen an die Haushalte gegeben, zu welchem Anteil der jeweilige Grundstückseigentümer beiträgt, bevor die Bescheide zu konkreten Abrechnungsjahren erlassen werden.
Alexa Bach erläuterte, auf welche Art und Weise Bürger sich aus den im Haushaltsplan im Voraus angesetzten Kosten für Straßenbau schon vorher ungefähr errechnen können, in welcher Höhe Ausbaubeiträge nach der Maßnahme dann voraussichtlich auf sie zukommen.
Die gelungene Moderation durch den Mitgliederbeauftragten im Vorstand des CDU-Stadtverbandes, Lars Bibow, trug maßgeblich zum Erfolg des informativen Abends bei. Nach angeregter Diskussion und regem Austausch über mögliche Auswirkungen und Besonderheiten in Boppard wurde deutlich, wie wichtig und aktuell das Thema der Straßenausbaubeiträge für die Bopparder ist. red