Auflagen Abdeckung der Gehege und hoher Hygieneaufwand : Stallpflicht am Rhein: Geflügelhalter schützen sich vor Vogelgrippe
Auflagen Abdeckung der Gehege und hoher Hygieneaufwand
Stallpflicht am Rhein: Geflügelhalter schützen sich vor Vogelgrippe
Daniel Böhmer und seine Frau Sonja haben mit ihren Helfern hohen Aufwand betrieben, um die Freigehege ihrer Legehennen in Holzfeld vor Wildvögeln zu schützen. Die Auflagen der Behörde sind alle erfüllt. Foto: Suzanne Breitbach Suzanne Breitbac
Rhein-Hunsrück. Die Vogelgrippe bei Wildvögeln ist im Rhein-Hunsrück-Kreis angekommen. Nach der Risikoabschätzung des Veterinäramtes ist die Rheinschiene gefährdet. Daher wurde eine Stallpflicht für den Bereich zwischen der Autobahn A 61 und dem Rhein bis zum 31. März verfügt.
Das Landesuntersuchungsamt Rheinland-Pfalz (LUA) hat den Erreger der Vogelgrippe bei einem toten Schwan aus Boppard nachgewiesen (wir berichteten). Durch das sogenannte Aufstallungsgebot soll verhindert werden, dass die Vogelgrippe auf Hausgeflügel überspringt.