Der Stadtrat und die Stadtverwaltung haben die Aufgabe, das Gesamtinteresse der Kommune zu vertreten. Einer Handvoll Anwohner, die sich über ein vermehrtes Verkehrsaufkommen am Tag hinter ihren Häusern beschweren, stehen die Interessen zahlreicher Gartenbesitzer in der knapp 5000-Einwohner-Stadt gegenüber und der Fakt, dass viele von ihnen gerade in den Sommerferien Zeit haben, sich um ihren Garten zu kümmern.
Da ist es kaum nachvollziehbar, dass gerade in dieser Zeit ein von wenigen Anwohnern eingefordertes Recht auf Ruhe mehr wiegen soll als das Anliegen der Allgemeinheit, den Grünschnitt aus den Gärten fachgerecht entsorgen zu können – was dazu führt, dass so mancher Zeitgenosse in den Ferien einfach – trotz Verbot – seinen Grünschnitt am Waldrand ablädt. Das kann von der Kommune nicht gewollt sein. Hier muss dringend nachgebessert werden – entweder dort oder an einem Alternativstandort.