St. Goar. Grundstückseigentümer in St. Goar können aufatmen: Wer im Gebiet der städtebaulichen Sanierungsmaßnahme „Kernstadt St. Goar“ Grund und Boden besitzt, wird nicht zur Kasse gebeten werden und muss für das Aufhübschen des Wohnorts nicht zahlen.
Aktualisiert am 21. Februar 2022 15:37 Uhr
Die Stadtsanierung hat am Ende keinen flächendeckenden Sanierungsvorteil und keine nennenswerten Steigerungen des Bodenwerts erbracht. Zu diesem Schluss kommt eine gutachterliche Stellungnahme des Gutachterausschusses für Grundstückswerte des Vermessungs- und Katasteramts Osteifel-Hunsrück.