Angeklagter ließ gebrauchtes Gerät beim Umzug einfach mitgehen - Wegen Vorstrafen keine Bewährungschance: Spülmaschine gestohlen: Sechs Monate Haft – Keine Bewährung wegen Vorstrafe
Angeklagter ließ gebrauchtes Gerät beim Umzug einfach mitgehen - Wegen Vorstrafen keine Bewährungschance
Spülmaschine gestohlen: Sechs Monate Haft – Keine Bewährung wegen Vorstrafe
Bad Kreuznach. „Ich bin da irgendwie reingerutscht“, versuchte ein 42-Jähriger aus dem Rhein-Hunsrück-Kreis den Richtern am Landgericht Bad Kreuznach zu erklären, wie es zu dieser riesengroßen Dummheit kam, die ihm sechs Monate Gefängnis eingebracht hat.
Aktualisiert am 21. August 2023 18:09 Uhr
Er hatte aus einer früheren Mietwohnung in der Verbandsgemeinde Simmern-Rheinböllen beim Auszug eine Spülmaschine im Wert von etwa 800 Euro aus der Küchenzeile mitgenommen, die zum Inventar gehörte, und die Maschine in seiner neuen Wohnung eingebaut.
Weil er dabei gesehen worden war, wie er gemeinsam mit seiner Partnerin die Spülmaschine abtransportierte, war das Paar in der ersten Verhandlung vor dem Amtsgericht Simmern auch geständig und wurde ...