Kreistag beschließt Nutzungseinschränkungen für geplante Kleinspielfeldhalle des JFV - Neuer Kunstrasen des Kreises soll Vereinen offen stehen
Sportzentrum Kastellaun muss auf Lärm achten: Kreistag beschließt Nutzungseinschränkungen
In Kastellaun wird die alte Sportanlage „Rote Erde“ in einen modernen Kunstrasenplatz umgebaut. Im Hintergrund links soll zudem die Kleinspielfeldhalle des JFV Rhein-Hunsrück errichtet werden, die für den Sportbetrieb vor allem im Jugendbereich angedacht ist. Foto: Volker Boch
Volker Boch

Simmern. In der Debatte um den Bau der neuen Schulsportanlage in Kastellaun und einer angrenzend geplanten privaten Kleinspielfeldhalle für den Sportbetrieb hat der Kreistag eine Entscheidung getroffen, um den Lärmschutz für Anwohner zu beachten.

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Die Nutzung beider Einrichtungen soll angesichts entstehender Immissionen im Einklang sein: Wenn mehr als 18 Fußballpunktspiele auf dem Kunstrasen stattfinden, darf die Halle zum Zeitpunkt aller weiteren Punktspiele nicht genutzt werden. Damit könnte sich eine lange Debatte um die Anlage(n) beruhigen.

Die Sanierung der Schulsportanlage „Rote Erde“ an der Integrierten Gesamtschule (IGS) Kastellaun betreibt der Kreis seit einigen Monaten. Der bestehende Ascheplatz wird zu einer Sportstätte mit Kunstrasenanlage umgebaut, die sowohl für den Schulsport als auch für den Vereinssport als höchst attraktiv gilt. Im August 2018 haben Mitglieder im Kreisausschuss erörtert, hier 1,5 Millionen Euro zu investieren.

Im April 2019 folgte der Beschluss, das Projekt konkret anzugehen. Landrat Marlon Bröhr warb damals dafür, das Unternehmen ohne Beantragung von Fördermitteln allein als Kreis zu tragen, für 2 Millionen Euro. Wie die Verwaltung dem Kreistag in der aktuellen Vorlage deutlich macht, wird mit der Fertigstellung der Sanierung in diesem Jahr gerechnet. „Unter anderem werden ein Kunstrasenbelag und eine Kunststofflaufbahn verlegt, und eine neue Flutlichtanlage wird installiert.“ Kosten sind nicht erwähnt, zuletzt wurde ein Aufwand von deutlich mehr als 2,5 Millionen Euro vermutet.

JFV bleibt in Vorlage außen vor

Seit Anbeginn der Überlegungen ist bekannt, dass der Jugendförderverein (JFV) Rhein-Hunsrück neben dem Kunstrasenplatz eine Kleinspielfeldhalle errichten will. In der Anwohnerschaft hatte dies zu Sorgen um den nahe der Gesamtanlage gelegenen „Schwarzen Weiher“ geführt. All dies ist lange bekannt. Wie es nun dazu kam, dass in der Verwaltungsvorlage zum „Umfang der außerschulischen Nutzung der Schulsportanlage an der Integrierten Gesamtschule Kastellaun“ keine Rede vom Engagement des JFV an dieser Stelle ist, ist unklar.

Jedenfalls stellt die Vorlage klar, dass nach einer schalltechnischen Bewertung „der gleichzeitige Betrieb des überdachten Kleinspielfeldes und des Trainingsbetriebes auf der Schulsportanlage grundsätzlich möglich ist; eine parallele Nutzung mit Fußballpunktspielen ist jedoch nur 18 Mal im Kalenderjahr zulässig“. Dazu sagte Landrat Bröhr: „Wir haben gutachterlich festgestellt, dass man nicht beide Anlagen nebeneinander die ganze Zeit voll powern kann.“

Die Situationsanalyse der Verwaltung liest sich im Tenor so, als müsse die Hallennutzung eingeschränkt werden. Es ist auch explizit nicht von einem regional für die Jugendförderung aktiven Verein die Rede, sondern von einem „privaten Bauherrn“, der eine „kostenpflichtige Nutzung“ der Halle vorsieht. Dies verwundert, da der Kreisausschuss seinerzeit ausdrücklich den Wert der JFV-Arbeit betont und die Halle an dieser Stelle begrüßt hat. Die Fläche gehört der Stadt, der Kreis hatte eine eigene, in der Nähe gelegene Fläche nicht zur Verfügung stellen wollen. So klar die Verwaltung inhaltlich dafür argumentiert, dass die Nutzung der Halle eingeschränkt werden sollte, damit mehr als 18 Fußballpunktspiele pro Jahr auf der neuen Kunstrasenanlage des Kreises stattfinden können, so verwirrend mutete der Beschlussvorschlag für den Kreistag an, mit dem die Vorlage endete: „Die Verwaltung schlägt vor, die außerschulische Nutzung der Schulsportanlage entsprechend zu beschränken.“ Damit hätte der JFV also seine Halle immer nutzen können, der Kreis die Sportanlage nebenan für maximal 18 Punktspiele pro Jahr.

Verwundert von Beschlussvorschlag

„Wir waren etwas verwundert über diese Vorlage“, sagte Wolfgang Wagner (CDU), „Sportplätze sollen genutzt und nicht gesperrt werden.“ Diesem Gedanken schloss sich Stefan Wickert von den Freien Wählern an. In der Sitzung wurde der Beschlussvorschlag postwendend abgeändert – hin zu einer freien Nutzung der Kreisanlage und einer Einschränkung des Hallenbetriebs ab dem 19. Punktspiel. „Wir hatten so eine Vorlage auch, Herr Gutenberger, ich erinnere mich“, sagte Landrat Bröhr daraufhin zu seinem Büroleiter Michael Gutenberger. Wie es dann zu einer völlig abgeänderten Beschlussvorlage kam, blieb aber offen.

Klaus-Peter Müssig (SPD) machte noch einmal deutlich, dass er sehr hinter der Idee des konzeptionellen Sportanlagengedankens an dieser Stelle steht – um den Sport zu fördern. „Es war jahrelang ein Wunsch von uns“, sagte Müssig zu Kunstrasenanlage und Hallenbau. „Das ist kein privater Anbieter, das macht der JFV“, ergänzte er – und verwies damit auf die vorherigen Entscheidungen der Kreisgremien. „Diese Angstmacherei, dass da Partys stattfinden, ist falsch.“ Die Halle sei eine reine Sporthalle.

Für den Bau dieser Halle soll es jetzt eine Baugenehmigung mit Auflagen geben. Daniela Lukas-von Nievenheim (Grüne) fragte daraufhin, ob die Halle nun gar nicht gebaut werden könne. „Das entzieht sich meiner Kenntnis, das werden wir sehen“, sagte Landrat Bröhr. Der JFV kann mit dieser Entscheidung wohl leben, da er die Kastellauner Kunstrasenanlage auch selbst als zweiten Spielort neben Simmern nutzen möchte. Nach langem Warten hofft er zudem darauf, mit dem Bau der Halle noch 2021 beginnen zu können. Volker Boch

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