Symbolfoto: Schüler einer Ganztagsschule bekommen ihr Mittagessen. Roland Weihrauch/dpa. picture alliance / dpa
Ab dem kommenden Schuljahr 2026/27 haben Eltern von Grundschulkindern sukzessive Anspruch auf 8 Stunden Betreuung, auch in den Ferien. Das hat der Bund beschlossen, die Kommunen müssen es umsetzen. So soll das im Rhein-Hunsrück-Kreis laufen:
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Ab dem kommenden Schuljahr erhalten Eltern von Kindern im Grundschulalter sukzessive einen Rechtsanspruch darauf, dass ihre Kinder ganztägig betreut werden. Der Anspruch umfasst 8 Stunden Betreuung an den Werktagen inklusive der Unterrichtszeiten und gilt auch während der Schulferien – Schließzeiten dürfen maximal vier Wochen im Jahr betragen.