Zwei 24 und 33 Jahre alte Drogendealer aus dem Rhein-Hunsrück-Kreis stehen vor Gericht. Verdeckte Ermittler hatten sie überführt, indem sie sich bei dem älteren Angeklagten aus Simmern als potenzielle Drogenkäufer ausgaben. Ein Kilogramm Marihuana und 200 Kokain sollten gehandelt werden. Über den Simmerner kam die Polizei wenig später auch an den Jüngeren aus Rheinböllen heran. Doch wie nahmen die beiden verdeckten Beamten Kontakt mit dem 33-jährigen Angeklagten auf, sodass er Vertrauen zu ihnen fasste?
Das zeigte der dritte Prozesstag vor dem Bad Kreuznacher Landgericht am Freitag. Der 33-Jährige hatte sein Fahrzeug über ein Internetportal zum Verkauf angeboten. Einer der beiden verdeckten Ermittler meldete sich als potenzieller Käufer und knüpfte so den ersten Kontakt zum 33-Jährigen. „Uns war klar, dass wir das Auto nicht kaufen würden“, erklärt der Kriminalhauptkommissar im Zeugenstand, der die beiden verdeckten Ermittler instruierte. Aber es sei ein Einstieg gewesen. Während einer gemeinsamen Probefahrt kam man ins Gespräch - auch über private Dinge.
Beim Kaffeetrinken schließt man Bekanntschaft
Der Angeklagte ist seit mehr als zehn Jahren verheiratet, hat zwei Kinder. Der Lkw-Fahrer hat vor wenigen Jahren mit seiner Frau ein Eigenheim zum Kaufpreis von rund 400.000 Euro erworben, zuletzt hat er mit seiner Partnerin ein Frisörgeschäft geführt, wie er den Beamten erzählt. Zur zweiten Probefahrt bringt auch der verdeckte Ermittler eine Scheinfreundin mit. Beim Kaffeetrinken zu viert im Hause des Angeklagten tauscht man Handynummern aus, bleibt in Kontakt - auch wenn schließlich nichts aus dem Autokauf wird. „Es entwickelte sich Sympathie“, beschreibt der Hauptkommissar.

Verdeckte Ermittler überführen Drogendealer: Zwei junge Hunsrücker stehen vor Gericht
Simmern/Bad Kreuznach. Zwei Männer, einer 33, der andere 24 Jahre alt, müssen sich wegen Drogenhandels verantworten. Die Beamten hatten sie lange beschattet – und fanden bei einer Durchsuchung nicht nur illegale Substanzen.
Dem 33-Jährigen macht der verdeckte Ermittler im Februar einen Vorschlag: Er soll seine vermeintlichen Kunden vom Flughafen Hahn nach Frankfurt fahren. Da diese russische Nationalität hätten, würde er sich als Fahrer eignen, gab der Polizist vor. Denn der Angeklagte lebt zwar seit 1998 in Deutschland, zuvor ist er jedoch in Kasachstan aufgewachsen, spricht Russisch. Er lässt sich auf das Vorhaben ein, pro Fahrt soll er 300 Euro erhalten. Die verdeckten Ermittler stellen dem 33-Jährigen dafür ein Auto zur Verfügung, das jedoch mit Aufnahmegeräten präpariert wurde.
„Es entwickelte sich Sympathie.“
Der Kriminalhauptkommissar über das Verhältnis der verdeckten Ermittler und des Angeklagten
Über die Fahrdienste kommt der zweite geheim agierende Polizist ins Spiel. Er ist einer der vermeintlichen Kunden. Ihn holt der Angeklagte in Frankfurt ab, auf der Fahrt in den Hunsrück unterhält man sich über Job, Familie, Privates. Offen zeigt sich der Simmerner, wenn es um seine Finanzen geht, erzählt vom Kauf eines Neuwagens über fast 60.000 Euro, auch die monatliche Rate fürs Eigenheim von knapp 1400 Euro findet Erwähnung, wie die Innenraumüberwachung des Fahrzeugs zeigt. Über eine Bemerkung des verdeckten Ermittlers, der Angeklagte müsse gute Nebeneinkünfte haben, lachte dieser nur und versicherte: Er habe gute Nebenjobs.
Nebenjob finanziert teuren Lebensstil
Auf einer weiteren gemeinsamen Fahrt mit dem verdeckten Ermittler fasst der 33-Jährige weiter Vertrauen und spricht schließlich offen über seine Drogengeschäfte. Er sei seit rund zehn Jahren im Geschäft, ein bis zwei Kilogramm („Kisten“) soll er seinem Kundenstamm von sieben bis zehn Personen monatlich verkaufen. Insgesamt seien 15 bis 20 Kilogramm Cannabis möglich. „Ab und an würde er für seinen Bruder Kokain mitbestellen, er würde es ohne Gewinn an seinen Bruder weiterreichen“, zitiert der Richter die verschriftlichen Aufzeichnungen.
„Für mich war es ein erfolgreicher Einsatz, weil die Aufgabe darin bestand, das Geschäft offenzulegen.“
Der Kriminalhauptkommissar im Zeugenstand
Er selbst sei kein Konsument der Drogen, so der Angeklagte weiter, verdiene sich aber mehr als 3000 Euro monatlich durch den Wiederverkauf dazu. Für die Qualität des Marihuana würde er sich verbürgen, könne das Marihuana anhand Aussehen und Geruch prüfen, und er könne sich auf seinen Fahrer verlassen. Die Substanzen bezog der 33-Jährige offenbar von dem 24-jährigen Angeklagten, der sie ihm Rhein-Main-Gebiet einkaufte.
Geschäft nur nach Vorausbezahlung
Auch die Rahmenbedingungen seiner Geschäfte steckt der 33-Jährige im Gespräch mit den verdeckten Ermittlern ab: Drogen gebe es nur gegen Vorausbezahlung, pro Fahrt werde ein Kilogramm Marihuana transportiert. Mit den Beamten einigt sich der Angeklagte darauf, zunächst eine Probe sowohl von Marihuana als auch von Kokain zu besorgen. Daraufhin vereinbart man ein Geschäft über ein Kilogramm Cannabis und 200 Gramm Kokain zum Preis von insgesamt knapp 11.000 Euro, die die verdeckten Ermittler im Voraus an den Angeklagten übergaben. Letztlich kann der Angeklagte jedoch nur 100 Gramm Kokain besorgen. Noch vor dem Scheinhandel greifen die Beamten zu und nehmen den 33-Jährigen sowie seine Frau fest.
„Der Aufwand war immens, aber das wussten wir im Vorfeld nicht“, erklärt der Kriminalhauptkommissar auf die Nachfrage von Richter Broszukat und betont: „Für mich war es ein erfolgreicher Einsatz, weil die Aufgabe darin bestand, das Geschäft offenzulegen.“
Der Prozess wird am 2. Dezember um 13 Uhr fortgesetzt.
Aussage unter Ausschluss der Öffentlichkeit
Am dritten Verhandlungstag im Prozess um zwei Drogendealer aus dem Rhein-Hunsrück-Kreis sagten auch die beiden verdeckten Ermittler aus, die sie überführt hatten. Zum Schutz ihrer Identität befanden sich die beiden Polizisten während der Verhandlung an einem geheimen Ort, ihre elektronisch übertragenen Aussagen wurden sowohl visuell als auch akustisch verfremdet. Zudem entschied das Gericht auf Empfehlung des Landeskriminalamts, für die Aussage beider Zeugen die Nichtöffentlichkeit herzustellen. Zuvor hatte der Rechtsanwalt des 33-Jährigen betont, ein Grund für den Ausschluss der Öffentlichkeit bestehe nicht.