Verbandsgemeinden stehen vor Grundsatzbeschluss - Sonderflächen müssen in Nutzungsplan ausgewiesen werden: Serie Freiflächen-Photovoltaik im Rhein-Hunsrück-Kreis: Verbandsgemeinden stehen vor Grundsatzbeschluss
Verbandsgemeinden stehen vor Grundsatzbeschluss - Sonderflächen müssen in Nutzungsplan ausgewiesen werden
Serie Freiflächen-Photovoltaik im Rhein-Hunsrück-Kreis: Verbandsgemeinden stehen vor Grundsatzbeschluss
Freiflächen-Anlagen sind zum Dauergespräch in vielen Gemeinden geworden. Meist geht es bei der geplanten Installierung der Anlagen nicht nur – wie bei dieser auf dem Gelände der Rhein-Hunsrück-Entsorgung in Kirchberg – um die Energiegewinnung allein, sondern auch um hohe Pachten. Foto: Werner Dupuis Werner Dupuis
Rhein-Hunsrück. Seit geraumer Zeit geistert ein bedeutendes Thema durch diverse Gemeinderatssitzungen, künftig wird es auch die Räte der Verbandsgemeinden im Kreis beschäftigen: Freiflächen-Photovoltaik-Anlagen. Zahlreiche Projektierer aus der gesamten Bundesrepublik scheinen im Bau solcher PV-Anlagen derzeit gute Investitionen zu sehen.
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Sie machen Landbesitzern wie Kommunen und insbesondere Landwirten nahezu unschlagbare Angebote für die Pacht von Flächen. Häufig ist von 2000 Euro Pacht pro Hektar und Jahr die Rede, stellenweise bieten die Projektierer noch mehr. Die Krux bei der Sache: Die Flächennutzungspläne der meisten Verbandsgemeinden sehen Flächen für diesen Zweck bisher nicht vor.