Hunsrücker auf Anklagebank
Sechs Jahre Haft im Nature-One-Drogenprozess gefordert
Teilweise in Handschellen - wie auf diesem Symbolfoto - betraten die Angeklagten den Verhandlungssaal des Landgerichts Bad Kreuznach. Den drei Beschuldigten wird unter anderem Drogenhandel im großen Stil vorgeworfen.
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Drei Männer aus dem Rhein-Hunsrück-Kreis müssen sich vor dem Landgericht in Bad Kreuznach verantworten – wegen Drogenhandels im großen Stil, versuchter räuberischer Erpressung und gefährlicher Körperverletzung. Nun wurden die Plädoyers gehalten.

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Sechseinhalb Jahre und sechs Jahre Haft fordert die Staatsanwaltschaft Bad Kreuznach für die beiden Hauptangeklagten (46 und 34 Jahre alt) im sogenannten Nature-One-Drogenprozess. Zwei der drei Angeklagten befinden sich derzeit in der Justizvollzugsanstalt (JVA) in Rohrbach. Ein weiterer Mitangeklagter (68), der Vater des 46-Jährigen, soll für sechs Monate ins Gefängnis, wobei diese Strafe zur Bewährung ausgesetzt werden kann. Am vorletzten der rund ein Dutzend Verhandlungstage sind vor der 2. Strafkammer des Landgerichts Bad Kreuznach die Plädoyers gehalten worden.

Was wirft Staatsanwalt Günter Horn dem Trio – alle drei Beschuldigten kommen aus dem Rhein-Hunsrück-Kreis – vor? Insgesamt sind es zwölf Fälle, die sich zwischen April und September 2024 zugetragen haben. Unter anderem sollen die beiden jüngeren Beschuldigten im vergangenen Jahr beim Technofestival Nature One bei Kastellaun 4500 Ecstasy-Tabletten, 2,6 Kilogramm Amphetamin, 200 Gramm Kokain und 300 Gramm Haschisch im Kühlwagen eines Cocktailstandes gelagert und den größten Teil an Besucher verkauft haben.

In einem weiteren Fall wird den beiden jüngeren Angeklagten zur Last gelegt, Mitte August 2024 zusammen mit einer dritten Person, für die ein gesondertes Verfahren anberaumt wurde, den Hauptzeugen in Simmern aufgesucht zu haben, um bei ihm unter Androhung von Schlägen Drogenschulden einzutreiben. In der Wohnung dieses Mannes sei es zu einem Streit über ausgebliebene Geldzahlungen gekommen, worauf der 34-Jährige seinem Widersacher mehrfach ins Gesicht geschlagen haben soll. Die Angeklagten haben dem Opfer laut Anklageschrift eine Frist zur Zahlung gesetzt, der 46-Jährige habe zudem gedroht, falls er seine Schulden nicht zahlen könne, würde er ihm einen „goldenen Schuss“ setzen und ihn anschließend am Bahnhof in Frankfurt am Main aussetzen. Überdies sollen der 46-Jährige und der 34-Jährige aus dessen Wohnung diverse Spielkonsolen, Fernsehgeräte, einen Laptop und Kleidungsstücke gestohlen haben. Das Täterduo soll zudem vielfach mit Drogen gedealt haben. Unter anderem ist von zwölf Platten Cannabis à 100 Gramm, 22 Platten Amphetamin à 100 Gramm, vier Kilogramm Marihuana und zwei Kilogramm Amphetamin die Rede.

An jedem Verhandlungstag wird deutlich, dass es sich hier nicht um einen gewöhnlichen Prozess handelt. Besucher müssen sich ausweisen und ihre Mobiltelefone abgeben. Fotografieren im Gerichtssaal ist nicht erlaubt. Taschen und Jacken werden durchsucht, Gürtel müssen ausgezogen, Hosentaschen geleert werden. Zudem ist der Gang durch eine Sicherheitsschleuse – ähnlich wie an Flughäfen – Pflicht. Gewaltattacken in Gerichten wie 1997 in Frankfurt oder 2009 in Dachau sollen so verhindert werden. Ein weiterer Vorteil ist, dass Gefangene wirksam an Ausbruchsversuchen gehindert werden.

Zuschauer müssen Mobiltelefone abgeben und Sicherheitsschleuse durchschreiten

Nach Anhörung und Befragung zahlreicher Zeugen – größtenteils durch die Vorsitzende Richterin Annegret Werner – sah sich Staatsanwalt Günter Horn in der überwiegenden Anzahl der von ihm erhobenen Vorwürfe bestätigt. Die Anwälte der Beschuldigten indes sehen dies anders. Der eine Verteidiger des 46 Jahre alten Angeklagten hat für seinen Mandanten eine Gesamtfreiheitsstrafe von lediglich drei Jahren und sechs Monaten beantragt. Den Tatnachweis hat er nur hinsichtlich einzelner der angeklagten Fälle für gegeben erachtet und in den übrigen Fällen Freispruch beantragt. Der zweite Verteidiger des 46-Jährigen hat sich dem Antrag seines Kollegen angeschlossen. Ähnlich verhält es sich bei dem 34-Jährigen. Verteidiger Nummer eins hat für ihn eine Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten mit Aussetzung der Vollstreckung der Strafe zur Bewährung beantragt. Man könne seinem Mandanten nur wenige Taten nachweisen. Auch hier hat sich Verteidiger Nummer zwei dem Antrag seines Standeskollegen angeschlossen. Die beiden Verteidiger des 68 Jahre alten Angeklagten haben Freispruch für ihren Mandanten beantragt.

Die Urteilsverkündung ist am Montag, 7. Juli, 11.15 Uhr.

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