Jägerschaft ergreift Schutzmaßnahmen
Schweinepest hat Rhein-Hunsrück-Kreis noch nicht erreicht: Fachgruppe bereitet sich auf Ernstfall vor
Maßnahmen gegen die Afrikanische Schweinepest
Ein Hundeteam ist auf einem Termin zu Maßnahmen gegen die Afrikanische Schweinepest (ASP) unterwegs. Nachdem das ASP-Virus im hessischen Groß-Gerau nachgewiesen wurde, werden Maßnahmen gegen eine weitere Ausbreitung ergriffen. Unter anderem sind auch täglich bis zu 70 Hunde- und Drohnenteams bei der Suche nach Wildschweinkadavern in der sogenannten Restriktionszone im Einsatz. Foto: Andreas Arnold/dpa
Andreas Arnold. picture alliance/dpa

Noch sind im Rhein-Hunsrück-Kreis keine amtlich festgestellten Fälle der Afrikanischen Schweinepest (ASP) bekannt. Das hat die Kreisverwaltung mitgeteilt. Sie verweist darauf, dass nach dem Auftreten erster Fälle in Rheinland-Pfalz besondere Vorsicht geboten sei.

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Im Kreis Groß-Gerau ist Mitte Juni bei einem Wildschwein die Krankheit festgestellt worden. Das Tier wurde in unmittelbarer Nähe zur Landesgrenze zu Rheinland-Pfalz erlegt. Zwischenzeitlich wurden in Hessen weitere Wildschweinkadaver gefunden, die positiv auf ASP getestet wurden. Es findet seitdem eine groß angelegte Kadaversuche statt. Am 6. Juli wurden auch im Landkreis Alzey-Worms zwei Wildschweine gefunden, bei denen das Virus der Afrikanischen Schweinepest bestätigt worden ist, später auch im Landkreis Mainz-Bingen.

In den betroffenen Landkreisen Mainz-Bingen und Alzey-Worms wurden Sperrzonen mit bestimmten Restriktionen, die der Prävention der weiteren Ausbreitung der Tierseuche dienen, eingerichtet. Seuchenbekämpfungsmaßnahmen bestehen unter anderem aktuell in diesen Sperrzonen in einem allgemeinen Jagdverbot, Leinenpflicht für Hunde und strengen Hygienevorschriften für Schweinehalter. So dürfen keine Schweine in das betroffene Gebiet gebracht oder herausgebracht werden. Außerdem gibt es Regelungen für das Transportieren von Erzeugnissen von Schweinen aus dem betroffenen Gebiet. Auch erfolgt eine groß angelegte Kadaversuche.

Auch das Veterinäramt der Kreisverwaltung des Rhein-Hunsrück-Kreises beobachtet derzeit die aktuelle Lage und steht im Austausch mit den zuständigen Institutionen und Verbänden. Bisher sei kein Fall im Rhein-Hunsrück-Kreis bekannt, ein Auftreten der ASP sei allerdings in kommenden Wochen aufgrund der dynamischen Entwicklung in den betroffenen Landkreisen in Hessen und Rheinland-Pfalz grundsätzlich möglich, heißt es in der Pressemeldung.

Fachgruppe hat bereits getagt

Der Rhein-Hunsrück-Kreis wappnet sich ebenfalls. „Wir warten keineswegs ab, bis die Seuche auch bei uns ist“, sagt Kreisjagdmeister Thomas Köhrer. Es habe bereits ein Treffen mit einer Fachgruppe gegeben, an der unter anderem Kathrin Emmerich, Fachbereichsleiterin im Veterinärdienst der Kreisverwaltung, Wolfgang Petersen, Vorsitzender der Kreisgruppe Rhein-Hunsrück im Landesjagdverband und Forstamtsleiter Michael Diemer (Kastellaun) ebenfalls teilgenommen haben.

„Wir überlegen, was wir brauchen, und schauen, welche Erfahrungen die Nachbarkreise gemacht haben. Notwendig sind sogenannte Kadaverteams. Freiwillige dafür haben sich bereits gemeldet. Wir besprechen, welche Warnschilder, die aufgehängt werden sollen, wir brauchen“, betont der Kreisjagdmeister. „Natürlich hoffen wir, dass das ASP-Virus bleibt, wo es ist. Dennoch sind wir proaktiv und ergreifen Schutzmaßnahmen“, fügt Köhrer hinzu.

Die Wasserwege seien der Knackpunkt, erklärt Jagdmeister Köhrer. „Es besteht die Möglichkeit, dass Kadaver über den Wasserweg die ASP verbreiten können“, sagt der Jagdmeister. Dies könne geschehen, wenn etwa kranke Tiere mit Fieber ins wasser gehen, um sich abzukühlen, dort verenden, abtreiben und irgendwo flussabwärts an Land gespült werden“, sagt Thomas Köhrer – kurz bevor er mit weiteren Experten aus den Nachbarkreisen und des Ministeriums in eine Videokonferenz zu diesem und anderen Themen geht. Noch ist kein solcher fall registriert worden.

Schweinehaltungsbetriebe meiden

Die wichtigsten Maßnahmen, die Schweinehalter vornehmen können, sind die Eindämmung der Seuchenausbreitung und zu verhindern, dass das Virus auf die Hausschweinepopulation übertragen wird. Der Zutritt zu Schweinehaltungen ist auf den allernötigsten Kontakt zu beschränken. Der wichtigste Schutz der Schweinehaltungsbetriebe ist die konsequente Einhaltung der Biosicherheitsmaßnahmen.

Jäger sollten Kontakte zu Schweinehaltungsbetrieben vermeiden. Alle Gegenstände, die mit Schwarzwild, Blut, Kot, Körperflüssigkeiten oder Geweberesten von Schwarzwild in Kontakt gekommen sind, sollten gründlich gereinigt und desinfiziert werden. Nach Möglichkeit sollte verhindert werden, dass Jagdhunde direkten Kontakt zu Fallwild und erlegten Wildschweinen haben. Das ASP-Virus kann durch Waschen in der Waschmaschine mit mindestens 56 Grad über 70 Minuten oder 60 Grad über 20 Minuten deaktiviert werden. Jagdtrophäen aus betroffenen Regionen dürfen nur nach entsprechender Behandlung mitgebracht werden. Die Mitnahme von Schweinefleisch aus betroffenen Gebieten ist verboten.

Jäger sollen Proben nehmen

Jäger sollten zudem in ihren Revieren auf Wildschweinkadaver achten und jeden Wildschweinkadaver, jedes verunfallte Wildschwein sowie jedes erlegte Wildschwein, das vor dem Abschuss ein auffälliges Verhalten gezeigt hat oder Auffälligkeiten an den Organen aufweist, beproben. Informationen und Material zur Probennahme erhalten Jäger im Veterinäramt der Kreisverwaltung. Die Beprobung von Fall- und Unfallwild ist von höchster Bedeutung, da nur bei einem frühzeitigen Erkennen der Seuche frühestmöglich Gegenmaßnahmen ergriffen werden können.

Beim Fund von toten Wildschweinen bittet das Veterinäramt der Kreisverwaltung um unverzügliche Mitteilung per E-Mail an vetamt@rheinhunsrueck.de oder unter Telefon 06761/828 11 oder 06761/828 10.

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