In einem Schreiben an den Bürgermeister, das unserer Zeitung vorliegt, übt der ehemalige Amtsgerichtsdirektor Klaus Behrendt als Ratsmitglied stellvertretend für den Ortsbeirat Udenhausen und Ortsvorsteherin Sandra Porz Kritik unter anderem an diesem Zahlungsstopp.
Die „rechtlichen Erwägungen“ der Kreisverwaltung und des Bürgermeisters hält Behrendt für zutreffend, sodass künftig ein Verwendungszweck für die Dispositionsmittel im Haushaltsplan erforderlich wird. „Die weitere (...) ausgesprochene Rechtsfolge des Ausgabeverbotes der noch vorhandenen Dispositionsmittel im laufenden Haushaltsjahr halte ich hingegen für mehr als befremdlich, wenn nicht sogar rechtswidrig“, schreibt Behrendt dem Bürgermeister. Dieses Verbot stellt insbesondere die Ortsbezirke vor Probleme, die in den vergangenen Jahren teils große Summen angespart und diese nun nicht für geplante Projekte ausgeben können. Behrendt regt an, die Dispositionsmittel aus diesem Jahr wieder freizugeben.
Eingriff in Vertrauensschutz
Die Praxis der vergangenen 20 Jahre habe zu einer „gewohnheitsrechtlichen Handhabung geführt, auf die sich die Ortsvorsteher verlassen haben“. Durch die „ständige Übung“ sei „ein Vertrauensschutz der einzelnen Ortsbezirke hinsichtlich des Umgangs mit den Dispositionsmitteln entstanden“, begründet Behrendt seine Einschätzung.
„In diesen Vertrauensschutz wird nun massiv eingegriffen, obwohl dieser aus dem Rechtsstaatsprinzip abgeleitete, verfassungsrechtliche Grundsatz auch im Umgang zwischen Kommunen und ihren Ortsbezirken zu berücksichtigen ist“, schreibt Behrendt. Weiter kritisiert er, dass Haseneier die Ortsvorsteher nicht schon im August über seine rechtliche Einschätzung informierte, also zu dem Zeitpunkt, als er die Kommunalaufsicht um Prüfung bat.
„Im Hinblick auf den Grundsatz, dass Behörden und Kommunen nach Art. 35 Abs. 1 GG zur vertraulichen Zusammenarbeit verpflichtet sind, wäre (...dies...) geboten gewesen“, merkt Behrendt an. Mit dieser Information hätten die Ortsbeiräte noch handeln und die Dispositionsmittel für sinnvolle Projekte in den Ortsbezirken nutzen können.
Haseneier sieht hierfür jedoch angesichts der Entscheidung der Kommunalaufsicht keinerlei rechtliche Grundlage, erklärt er auf Anfrage. Die Dispositionsmittel seien rechtswidrig und dies gelte nicht erst ab dem kommenden Jahr. Die Kritik daran, dass er die Ortsvorsteher nicht früher informiert habe, kann er nicht verstehen. Die Kommunalaufsicht habe ihre Zeit für die Bearbeitung seiner Anfrage gebraucht und er wollte die Ortsvorsteher nicht unnötig verunsichern, bevor eine Entscheidung vorliegt.
Geld nicht zweckgebunden veranschlagt
Neben den Dispositionsmitteln spricht Behrendt eine Udenhausener Besonderheit an. Die Gemeinde habe seit rund 20 Jahren jährlich den Betrag von der Stadt erhalten, der durch die nächtliche Abschaltung der Straßenbeleuchtung in der Zeit von 23 bis 5 Uhr eingespart wird, zur Verfügung.
Dieses Geld wird im Haushalt ebenfalls nicht zweckgebunden veranschlagt. Die Dorfgemeinde nutzte sie wie die Dispositionsmittel zur Anschaffung etwa von Spielgeräten für den Spielplatz, Einrichtungsgegenständen für das Kohlbachhaus, Material für den Bau von Sitzbänken oder Ähnliches. Behrendt geht davon aus, dass dieses Geld ebenso unter den Ausgabestopp fällt.
Der Bürgermeister antwortete ihm dazu, die ersparten Aufwendungen könnten nicht erstattet werden, weil Ortsbezirke über keinen eigenen Haushalt verfügen. „Letztlich ist dies ebenso zu sehen, wie wenn Einsparungen an anderen Stellen im Haushalt erfolgen oder genauer gesagt, in anderen Ortsbezirken Maßnahmen nicht verwirklicht wurden. Potenzielle Ausgaben müssen im Haushalt für jeden Bürger klar und deutlich zu erkennen sein“, antwortet Haseneier.
Der Bürgermeister, der Ältestenrat und die Ortsvorsteher seien zu der Vereinbarung gekommen, dass den Ortsbezirken künftig jährlich der gleiche Betrag im Haushalt eingestellt werden kann wie bisher, allerdings mit Zweckbindung, berichtet Haseneier. Diesem Vorgehen habe die Kommunalaufsicht zugestimmt.
Im Lauf der kommenden Woche befassen sich die Ortsbeiräte Hirzenach, Weiler und Buchholz in ihren Sitzungen mit dem Thema Dispositionsmittel:
- Hirzenach am Montag, 12. Dezember, 19 Uhr. Daneben stehen unter anderem Sachstandsberichte zu den Themen Kinderkarussell, Bushaltestelle und Tempushaus sowie Planungen zur Buga auf der Tagesordnung.
- Weiler am Dienstag, 13. Dezember, 19 Uhr. Unter anderem geht es außerdem um die Neugestaltung des Friedhofs, den Parkplatz am Dorfgemeinschaftshaus und um die Reede Bad Salzig.
- Buchholz am Mittwoch, 14. Dezember, 18.30 Uhr. Weiter Themen werden der Sachstand zum Baugebiet Folkendell und der Erweiterung Ausbau der Kläranlage, die Vermietung von Waldhaus und Gemeindehaus sowie der Wochenmarkt sein.
Neben Udenhausen haben sich die Ortsbeiräte Boppard, Bad Salzig und Holzfeld bereits damit auseinandergesetzt.